Bundesrat legt für den Winter 2024/25 wiederum ein freiwilliges Gassparziel fest

Bern, 28.08.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 für das bevorstehende Winterhalbjahr – von Oktober 2024 bis März 2025 – wiederum ein freiwilliges Gassparziel von 15% festgelegt. Die Schweiz trägt so solidarisch das Gassparziel der EU-Mitgliedstaaten mit. Es soll dazu beitragen, Engpässe bei der Energieversorgung im kommenden Winter zu verhindern.

Im März 2024 haben die EU-Mitgliedstaaten das freiwillige Ziel zur Senkung der Gasnachfrage um ein Jahr verlängert (April 2024 bis März 2025). Im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der fünfjährigen Referenzperiode soll auf diese Weise 15% weniger Gas verbraucht werden. Dies weil die Gasversorgungslage in Europa aufgrund der geopolitischen Spannungen weiterhin angespannt bleibt.

Die Schweiz ist vollständig von Gasimporten abhängig und wäre von einer Knappheit in Europa direkt betroffen. Sie wird das Gassparziel der EU deshalb wie in den zwei letzten Winterhalbjahren solidarisch mittragen. So verbrauchte die Schweiz im Winter 2022/23 rund 22% und im Winter 2023/24 rund 23% weniger Gas. Dies im Vergleich zur Referenzperiode (Winterhalbjahre 2017 bis 2022), in der sie im Winter (Oktober – März) durchschnittlich rund 24 Terawattstunden (TWh) verbrauchte. Eine Einsparung von 15% entspricht demnach rund 3,6 TWh.

In der Schweiz werden rund drei Viertel des jährlichen Gasverbrauchs im Winterhalbjahr für das Heizen von Gebäuden verwendet. Das freiwillige Einsparziel von 15% gilt deshalb während diesen verbrauchsstarken Monaten und soll durch freiwillige Gassparmassnahmen in Haushalten, Industrie, Dienstleistungen und in der Verwaltung erreicht werden.

Der Bundesrat verzichtet auf flankierende Massnahmen zur Erreichung des freiwilligen Gassparziels. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beobachten die Entwicklung der Lage und den Gasverbrauch jedoch laufend und können dem Bundesrat bei Bedarf entsprechende Massnahmen vorschlagen. Beispielsweise könnte der Bundesrat bei einer drohenden Mangellage empfehlen, Zweistoffanlagen von Gas auf Öl umzuschalten.


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