EFD passt Steuertarife und -abzüge an Teuerung an

Bern, 22.08.2024 - Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer jährlich an. Die neusten Änderungen betreffen das Steuerjahr 2025.

Die Teuerung seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2024 beträgt 1,31 Prozent. Die Anpassung erfolgt ab dem Steuerjahr 2025 und wird erstmals für die Steuererklärung im Jahr 2026 relevant.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung stellt sicher, dass Steuerpflichtige wegen der Teuerung keine höhere Steuerbelastung tragen müssen, wenn ihre Kaufkraft gleichgeblieben ist. Ab dem Steuerjahr 2025 steigen u. a. der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug auf je 6800 Franken (bisher 6700 Franken). Zudem können Personen, die sich in Ausbildung befinden, neu 100 Franken mehr (max. 13 000 Franken) für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung abziehen.

Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen. Ehepaare zahlen neu Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 29 700 Franken (bisher 29 300 Franken). Der Höchstsatz wird neu ab einem steuerbaren Einkommen von 940 900 Franken erreicht (bisher 928 700 Franken).


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