Autismus-Spektrum-Störungen bei Kindern: gemeinsame Finanzierung der Frühintervention durch IV und Kantone sicherstellen

Bern, 21.08.2024 - Der Bundesrat will die Kostenübernahme der intensiven Frühintervention bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen verbessern. In einer Pilotphase wurde untersucht, wie die Übernahme geregelt und finanziert werden kann. Um eine finanzielle Unterstützung durch die Invalidenversicherung zu gewährleisten, braucht es eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung. An seiner Sitzung vom 21. August 2024 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft dazu unterbreitet.

Die intensive Frühintervention (IFI) bei Kindern mit schweren Autismus-Spektrum-Störungen im Vorschulalter kann das Verhalten sowie die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten der betroffenen Kinder verbessern, insbesondere, weil die Plastizität des Gehirns in diesem Entwicklungsstadium noch sehr ausgeprägt ist. Die IFI umfasst medizinische und pädagogische Massnahmen wie Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie. Die Wirksamkeit der IFI ist heute wissenschaftlich breit anerkannt. Die Verflechtung von medizinischen und pädagogischen Massnahmen erschwert jedoch eine detaillierte Verbuchung und Verrechnung des Umfangs der unterschiedlichen Massnahmen, wobei die medizinischen Massnahmen von der IV und die pädagogischen Massnahmen von den Kantonen übernommen werden.

Derzeit ist die Übernahme der IFI provisorisch über Vereinbarungen zwischen der IV und den Einrichtungen, die in der Schweiz IFI anbieten, geregelt. Seit 2019 ist die IFI nun Gegenstand eines Pilotversuchs, um die zentralen Punkte und die Finanzierung der Interventionen zu klären. Es hat sich gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Kantonen angemessen ist.

Um die finanzielle Beteiligung der IV an der Frühintervention nach Auslaufen des Pilotversuchs zu verankern, beantragt der Bundesrat eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG). Er hat die Botschaft dazu an das Parlament überwiesen. Damit soll unter anderem der Ausbau der IFI-Angebote in den Kantonen weitergeführt und gefördert werden. Künftig werden zudem Daten gesammelt, die anschliessend an das Bundesamt für Statistik übermittelt werden, um die mittel- und langfristigen Wirkungen der IFI zu beurteilen. Sechs Jahre nach Verabschiedung der Gesetzesänderung ist eine Evaluation geplant.

Finanzielle Auswirkungen auf die IV

Die Gesamtkosten der IFI werden auf rund 60 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Sie werden gemeinsam von Kantonen und IV getragen. Die Obergrenze der von der IV übernommenen Kosten wird jedoch bei 30 Prozent der durchschnittlichen IFI-Kosten festgesetzt, was pro Jahr maximal etwa 18 Millionen Franken entspricht. Die Vergütung der Reisekosten dürfte höchstens rund 150 000 Franken pro Jahr betragen. Die Änderung des IVG hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund.

Unabhängig von dieser Revision laufen derzeit zahlreiche für die IV wichtigen Projekte (Behindertenpolitik 2023‒2026, Berichte in Erfüllung von Postulaten, Motionen und parlamentarischen Initiativen). Das Eidgenössische Departement des Innern hat Überlegungen zu einem umfassenden, koordinierten Ansatz bei der Behandlung dieser Geschäfte eingeleitet.


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