Import- und Handelsverbot für tierquälerische Pelze: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 21.08.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative eröffnet. Damit will er die Ein- und Durchfuhr von tierquälerisch gewonnenen Pelzen und Pelzprodukten sowie deren Handel verbie-ten. Das Verbot soll im Tierschutzgesetz verankert werden.

Am 10. April 2024 hat der Bundesrat die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» zur Ablehnung empfohlen. Um der wichtigen Thematik Rechnung zu tragen, stellt er der Pelz-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sieht vor, den Import wie auch den Handel mit tierquälerisch produzierten Pelzen im Tierschutzgesetz zu verbieten. Mit der Verankerung eines Handelsverbots innerhalb der Schweiz geht der Gegenvorschlag einen Schritt weiter als die Volksinitiative, die lediglich ein Importverbot vorsieht.

Händler müssen tierschutzkonforme Produktion belegen

Schweizer Pelzfachgeschäfte, Modegeschäfte und Onlineanbieter müssen zukünftig beim Einkauf von Pelzprodukten deren Herstellungsmethode abklären und einen Nachweis über eine nicht-tierquälerische Gewinnungsart erbringen. Obwohl die aktuell geltende Pelzdeklarationspflicht lediglich Angaben zu Tierart, Herkunft und Gewinnungsmethode verlangt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran. Allein 2023 hat der Bund die Kennzeichnungen in rund 60 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet. Deshalb sollen künftig widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze und Pelzprodukte aus dem Verkehr gezogen sowie fehlbare Personen strafrechtlich verfolgt werden. Damit setzt die Schweiz ein Zeichen für den Tierschutz.

Die Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Pelz-Initiative startet am 21. August und dauert bis zum 22. November 2024. Im Sommer 2025 soll der indirekte Gegenvorschlag dem Parlament vorgelegt werden.


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