Übergangslösung für die Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer

Bern, 21.08.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 einer zeitlich befristeten Verlängerung der Sonderregelungen für Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer (TBTF-Instrumente) bis zum 31. Dezember 2031 zugestimmt. Damit wird sichergestellt, dass die Banken weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen Eigenmittel aus der Schweiz heraus beschaffen können. Dies trägt zur Finanzstabilität bei. Die Befristung stellt zugleich sicher, dass der Gesetzgeber eine abschliessende Regelung im Rahmen des gesamten TBTF-Massnahmenpakets vornehmen kann.

Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer zeitlich befristete Ausnahmebestimmungen für Zinsen aus TBTF-Instrumenten (wie z.B. Bail-in- oder Write-off-Bonds) aufgeführt. Diese wurden bereits zweimal verlängert – letztmals bis 31. Dezember 2026. Ohne eine zusätzliche Verlängerung würden Zinsen für nach diesem Zeitpunkt emittierte TBTF-Instrumente der Verrechnungssteuer unterliegen.

Ausnahmebestimmungen sind nötig

Die Ausnahmebestimmungen für TBTF-Instrumente stellen sicher, dass Banken zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz emittieren können. Diese Möglichkeit zur Eigenmittelbeschaffung gewährt die nötige Finanzstabilität, welche im öffentlichen Interesse ist. Eine Besteuerung der Zinsen aus TBTF-Instrumenten würde dazu führen, dass die Mittelbeschaffung der Banken enorm erschwert und verteuert würde. Viele internationale Anlegerinnen und Anleger würden die Verrechnungssteuer nicht akzeptieren und würden auf andere Produkte ausweichen, soweit die Verrechnungssteuer von den Banken nicht durch eine höhere Verzinsung kompensiert wird.

In seinem Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 befürwortet der Bundesrat daher auch die unbefristete Verlängerung der Ausnahmebestimmung im Verrechnungssteuergesetz VStG (Massnahme 21). Da jedoch das in diesem Bericht geplante gesetzliche Massnahmenpaket nicht bis am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann, hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen, die eine befristete Verlängerung der Ausnahmebestimmungen der TBTF-Instrumente vorsieht. Der Bundesrat beantragt, dass diese Verlängerung bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität, spätestens aber bis 31. Dezember 2031, dauert. Damit soll sichergestellt werden, dass es zwischen dem 1. Januar 2027 und dem Inkrafttreten des gesetzlichen Massnahmenpakets zur Bankenstabilität zu keiner Lücke kommt. Zugleich ermöglicht es die vorgeschlagene Befristung dem Gesetzgeber, diese Massnahme im Kontext des gesamten TBTF-Pakets abschliessend zu beurteilen.


Adresse für Rückfragen

Adrian Grob, Spezialist Kommunikation
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Tel. +41 58 464 90 00, media@estv.admin.ch (nur Medienanfragen)



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössische Steuerverwaltung
https://www.estv.admin.ch

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
http://www.sif.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102136.html