Der Bundesrat passt die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Minderheiten an

Bern, 21.08.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) angepasst. Neu können Gesuche für bauliche und technische Massnahmen zur Sicherheit von besonders schutzbedürftigen Minderheiten jederzeit eingereicht werden - solange die verfügbaren Mittel nicht ausgeschöpft sind. Damit ermöglicht der Bundesrat, dass besser auf sicherheitsrelevante Lageveränderungen reagiert werden kann.

Der Bund kann jährlich basierend auf der Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen finanziell unterstützen. Mitfinanziert durch diese Finanzhilfen sollen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt werden, welche die Minderheiten vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen schützen.

Anpassung der Verordnung

Bislang konnten die Organisationen die Gesuche jeweils bis Ende Juni einreichen. In der zweiten Jahreshälfte wurden die Gesuche geprüft und die Finanzhilfen für das darauffolgende Jahr wurden gesprochen.

Die Terroranschläge der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben gezeigt, dass diese Praxis nicht der volatilen Sicherheitslage entspricht. Antisemitische Vorfälle haben in der Schweiz seit dem 7. Oktober 2023 stark zugenommen, wie aus dem Antisemitismusbericht 2023 des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus hervorgeht. Deswegen ist das Schutzbedürfnis der jüdischen Minderheit situationsbedingt gestiegen und gilt heute gemäss Nachrichtendienst des Bundes (NDB) als erhöht.

Der Bundesrat passt deshalb die Verordnung an: Neu können aufgrund unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken Gesuche für bauliche und technische Massnahmen jederzeit eingereicht werden. Bedingung dafür ist, dass die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von aktuell gesamthaft 5 Millionen Franken nicht ausgeschöpft sind.

Risikobeurteilung durch NDB

Der NDB entscheidet basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung, bei welchen Minderheiten ein besonderes Schutzbedürfnis vorliegt. Gemäss VSMS gelten als Minderheiten in der Schweiz Gruppen,

  • die gegenüber dem Rest der Bevölkerung der Schweiz oder eines Kantons in der Minderzahl sind;
  • sich insbesondere durch eine gemeinsame Lebensweise, Kultur, Religion, Tradition, Sprache oder durch ihre sexuelle Orientierung verbunden fühlen;
  • eine gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten haben.

Die Gesuche werden von einer Begleitgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Polizei fedpol geprüft und nach den Kriterien der Dringlichkeit, Qualität und Effizienz priorisiert.


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