Höheres Zollkontingent für Konsumeier

Bern, 14.08.2024 - Das Zollkontingent für Konsumeier wird ab dem 1. September 2024 bis zum Jahresende um 7500 Tonnen erhöht. Das hat der Bundesrat am 14. August 2024 entschieden. Er stimmt damit einem entsprechenden Antrag der Eierbranche zu. Mit der temporären Kontingentserhöhung soll die Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten mit Eiern für die nächsten Monate sichergestellt werden.

Die Nachfrage nach Eiern ist weiterhin hoch. Obschon die inländische Eierproduktion über die letzten zehn Jahre um rund 35 Prozent gestiegen ist, sind vor allem in Phasen mit hohem Konsum vor Ostern und Weihnachten zusätzliche Importe nötig, um die Nachfrage zu befriedigen. 17 428 Tonnen Konsumeier dürfen jährlich zu einem tiefen Zollansatz importiert werden. Im laufenden Jahr war dieses Teilzollkontingent für Konsumeier bereits Ende April 2024, also drei Wochen nach Ostern, zur Hälfte aufgebraucht. Ende Juli verblieben vom Kontingent noch weniger als 20 Prozent. Die Verantwortlichen der Eierbranche haben beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Ende Mai die Kontingentserhöhung für Konsumeier um 7500 auf 24 928 Tonnen beantragt. Das entspricht einer Erhöhung um 43 Prozent.

Um die marktgerechte Versorgung mit Konsumeiern im Inland bis Ende Jahr sicherzustellen, hat der Bundesrat dem Antrag der Eierbranche am 14. August 2024 zugestimmt. Die Kontingentserhöhung ist etwas höher als der erwartete Importbedarf, damit das Kontingent bestimmt bis zum Jahresende ausreicht. Der Eierhandel hat im Rahmen des Antrags zugesagt, die mit den Eierproduzentinnen und -produzenten vereinbarte Menge an Schweizer Eiern zu übernehmen. Die Erhöhung des Teilzollkontingents gilt ab dem 1. September 2024 und ist auf Ende Jahr befristet.


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