Abstimmung vom 22. September 2024: Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein zur Biodiversitätsinitiative

Bern, 13.08.2024 - Am 22. September 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die eidgenössische Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» ab. Diese will Bund und Kantone dazu verpflichten, die Biodiversität, die Landschaft und Ortsbilder umfassend zu schützen. Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit, da sie wichtige Anliegen wie die Energieversorgung oder die Landwirtschaft einschränken würde. Bundesrat und Parlament empfehlen daher, die Initiative abzulehnen.

Bei der im September 2020 eingereichten Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» geht es nicht nur um die Biodiversität. Die Initiative zielt auch auf einen stärkeren Schutz von Ortsbildern und Landschaften ab. Sie fordert daher zusätzliche finanzielle Mittel und Schutzflächen für die Biodiversität und will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente von schützenswerten Biotopen, Landschaften und Ortsbildern absolut geschützt werden.

Erfolge erreicht dank gezielten Massnahmen

Bundesrat Albert Rösti hat am 13. August 2024 an einer Medienkonferenz die Haltung von Bundesrat und Parlament zur Vorlage erläutert. «Bund und Kantone engagieren sich seit langem für die Artenvielfalt mit Massnahmen, die wirken. Die Initiative enthält dagegen neue Vorschriften, die eine Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzen massiv erschweren», sagte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Er verwies darauf, dass Bund und Kantone auf den Rückgang der Biodiversität reagiert haben. So habe der Bund zum Beispiel im Jahr 2012 die «Strategie Biodiversität Schweiz» verabschiedet, und 2017 folgte ein Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität. Zudem hätten in den letzten Jahrzehnten Bund und Kantone in die Pflege und Sanierung von Mooren und weiteren Schutzgebieten investiert und die Biodiversität auch in der Landwirtschaft und im Wald gefördert.

Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Wertvollste Naturräume, Landschaften und Ortsbilder wurden in Inventaren wie dem Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) und dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) erfasst. Rund ein Viertel der Landfläche ist von einem Inventar für die Natur oder für die Landschaft erfasst, und das ISOS umfasst einen Fünftel der Ortsbilder. Biotope und Gebiete, die in einem dieser Inventare erfasst sind, geniessen einen erhöhten Schutz.

Bund und Kantone sind aktiv, um Natur, Landschaft und Ortsbilder zu bewahren. Viele Landschaften haben dadurch ihre ursprüngliche Schönheit bewahrt, und historische Ortsbilder sind intakt geblieben.

Zentrale Interessen würden geschwächt

Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Die Initianten fordern einen noch stärkeren Schutz von Ortsbildern sowie mehr finanzielle Mittel und Flächen für die Biodiversität. Diese strikteren Vorgaben der Initiative würden den Handlungsspielraum der Behörden einschränken, die Siedlungsentwicklung hemmen, wichtige Infrastrukturen (z. B. Stromleitungen, Eisenbahnlinien etc.) gefährden und die landwirtschaftliche Produktion und den Ausbau erneuerbarer Energien beeinträchtigen. Zudem hätte die Initiative für Bund und Kantone voraussichtlich jährliche Zusatzkosten von mehr als 400 Millionen Franken zur Folge. Aus diesen Gründen lehnen Bundesrat und Parlament die Initiative ab. Sie setzen auf gezielte Massnahmen zum Schutz der Biodiversität.

Der Bundesrat hatte 2022 in seiner Botschaft an das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative verabschiedet. Der Ständerat ist im Dezember 2023 darauf jedoch nicht eingetreten, weshalb die Initiative am 22. September ohne indirekten Gegenvorschlag zur Abstimmung kommt. Um Natur, Landschaften und Ortsbilder zu bewahren, arbeiten Bund und Kantone seit Längerem zusammen. Viele Landschaften haben dadurch ihre ursprüngliche Schönheit bewahrt, und historische Ortsbilder sind intakt geblieben. Damit die Biodiversität erhalten bleibt, will zudem der Bundesrat die Natur im Siedlungsraum voranbringen. Der Bund hat zum Beispiel im «Landschaftskonzept Schweiz» auch Qualitätsziele für den Siedlungsraum festgelegt, und die Förderung der Artenvielfalt in den Siedlungsgebieten ist Teil des Aktionsplans Biodiversität.


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