Administrativuntersuchung zu fehlerhaften AHV-Finanzperspektiven

Bern, 06.08.2024 - Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Elisabeth Baume-Schneider, hat aufgrund fehlerhafter Finanzperspektiven der AHV die Eröffnung einer Administrativuntersuchung angeordnet. Nach ersten Schätzungen wurden die Ausgaben der AHV im Jahr 2033 um rund 4 Milliarden Franken überschätzt. Die Untersuchung soll klären, worauf der Fehler zurückzuführen ist. Die Ergebnisse der Untersuchung dürften Ende 2024 vorliegen. Das EDI wird gemeinsam mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die erforderlichen Massnahmen treffen, um die Zuverlässigkeit der Finanzperspektiven sicherzustellen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat im Modell für die Berechnung der Finanzperspektiven der AHV zwei fehlerhafte mathematische Formeln festgestellt. Sie bewirkten, dass die Ausgaben der AHV bis 2033 zu hoch eingeschätzt wurden. Nach ersten, noch provisorischen Schätzungen des BSV wurden die Ausgaben im Jahr 2033 um rund 4 Milliarden Franken überschätzt. Der Berechnungsfehler wurde bei Kontrollen erkannt, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der 13. AHV-Rente durchgeführt wurden.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat Anfang August die Eröffnung einer Administrativuntersuchung angeordnet. Die Administrativuntersuchung soll klären, wie es zu diesem Fehler kommen konnte. Mit der Durchführung beauftragt wurde die Kanzlei Bratschi in Zürich. Die Ergebnisse dürften Ende Jahr vorliegen.

In Hinblick auf die Finanzierung der 13. AHV-Rente und die AHV-Reform, die der Bundesrat 2026 vorlegen wird, sind zuverlässige, geprüfte und hochwertige Daten unerlässlich. Die Administrativuntersuchung umfasst daher auch die Qualitätsprüfungsprozesse und deren Effizienz, insbesondere die Zuverlässigkeit der mathematischen Modelle. Das EDI wird gemeinsam mit dem BSV die erforderlichen Massnahmen treffen, um die Zuverlässigkeit der AHV-Finanzperspektiven sicherzustellen.


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