Bundesanwaltschaft schliesst Strafuntersuchung gegen Glencore International AG mit Strafbefehl und Einstellungsverfügung ab

Bern, 05.08.2024 - Die Bundesanwaltschaft (BA) schliesst nach vier Jahren Ermittlungen die Strafuntersuchung gegen die Glencore International AG (nachfolgend: Glencore) ab. Sie erlässt namentlich einen Strafbefehl wegen Verantwortlichkeit des Unternehmens, weil es Glencore versäumt hat, alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren zu treffen mit Bezug auf die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner im Zusammenhang mit dessen Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) im Jahr 2011. Die BA verurteilt Glencore zur Zahlung einer Busse in der Höhe von CHF 2 Millionen und einer Ersatzforderung in der Höhe von USD 150 Millionen. Hinsichtlich der übrigen durch die BA untersuchten Teilsachverhalte betreffend die Geschäftstätigkeit von Glencore in der DRK zwischen 2007 und 2017 erliess die BA gleichzeitig eine Einstellungsverfügung.

Mit Strafbefehl vom 5. August 2024 wird Glencore wegen Verantwortlichkeit des Unternehmens (Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB) verurteilt, da sie nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hatte, um die Bestechung eines kongolesischen Amtsträgers durch einen ihrer Geschäftspartner zu verhindern. Die Bestechung durch den Geschäftspartner erfolgte im Jahr 2011 im Zusammenhang mit dessen Erwerb von Minderheitsbeteiligungen unter Wert an der staatlichen Minengesellschaft in der DRK. Die Minenanteile wurden dabei vom Geschäftspartner übernommen, wobei er damit auch die mit der Glencore gemeinsamen Interessen wahrnahm und Glencore es versäumte, für ein angemessenes Management der daraus resultierenden Risiken zu sorgen. Die BA verurteilt Glencore zur Zahlung einer Busse von CHF 2 Millionen sowie zur Leistung einer Ersatzforderung in der Höhe von USD 150 Millionen. Strafmindernd wurde berücksichtigt, dass Glencore seit Eröffnung der Strafuntersuchung im Juni 2020 mit den Strafverfolgungsbehörden kooperierte.

Einstellungsverfügungen
Gleichzeitig stellt die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen Glencore in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit im Zeitraum von 2007 bis 2017 in der DRK im Zusammenhang mit den von ihr betriebenen Minen gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO ein. Insbesondere erfolgte auch eine Einstellung des Verfahrens in Bezug auf die 2008 / 2009 geführten Neuverhandlungen eines Joint Ventures mit der staatlichen kongolesischen Bergbaugesellschaft.

Bereits im Mai 2023 erliess die BA im vorliegenden Strafverfahren gegen Glencore eine Teileinstellung hinsichtlich zweier Teilsachverhalte und verfügte die Zahlung einer Ersatzforderung durch Glencore in der Höhe von rund CHF 27 Millionen (USD 29 Millionen). Die besagte Teileinstellungsverfügung erfolgte im Zusammenhang mit dem Guilty Plea von Glencore mit den US-Strafverfolgungsbehörden, der im Mai 2022 kommuniziert worden war.

Zusammenarbeit mit den Niederlanden
Parallel zum vorliegenden Strafverfahren der BA führten auch die niederländischen Behörden (Dutch Public Prosecution Service, DPPO) eine Strafuntersuchung gegen Glencore wegen des Verdachts der Bestechung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Minenrechten in der DRK. Die BA und das DPPO arbeiteten dabei eng zusammen und koordinierten ihre Ermittlungen. Die BA bedankt sich bei den Partnern für die gute Zusammenarbeit.

Die ergangenen Entscheide schliessen die Strafuntersuchung der BA gegen Glencore wegen Strafbarkeit des Unternehmens in Bezug auf den Erwerb und den Betrieb ihrer Minengesellschaften in der DRK zwischen 2007 und 2017 ab.

Glencore hat erklärt, auf eine Einsprache gegen den Strafbefehl sowie die Einstellungsverfügung zu verzichten. Damit erwachsen die Entscheide in Rechtskraft. Sie können auf Anfrage und zu den üblichen Bedingungen beim Rechtsdienst der BA (rechtsdienst@ba.admin.ch) angefordert werden.


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Kommunikationsdienst der Bundesanwaltschaft, +41 58 464 32 40, info@ba.admin.ch


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