Terrorismusbekämpfung: Bundesanwaltschaft reicht Anklage gegen eine Person ein

Bern, 18.07.2024 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen 51-jährigen algerischen Staatsbürger Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Sie wirft dem Beschuldigten vor, die verbotene terroristische Gruppierung «Islamischer Staat» unterstützt bzw. sich daran beteiligt zu haben. Konkret soll er versucht haben, von Algerien via die Türkei nach Syrien zum IS zu gelangen, um sich dort dem IS als Kämpfer anzuschliessen. Nachdem ihm dies nicht gelang, reiste er gemäss Anklage von der Türkei aus nach Europa und in die Schweiz, um sich mit anderen IS-Mitgliedern und Unterstützern zu vernetzen und sich für den IS zu betätigen. Dabei verfolgte er laut Anklage den Plan, in Europa ein terroristisches Attentat im Namen des IS zu begehen. Zudem soll er im Besitz von verbotenen Gewaltdarstellungen gewesen sein.

Das betreffende Strafverfahren hat die BA im März 2022 eröffnet. Der Beschuldigte wurde im März 2022 verhaftet und befand sich bis Ende 2023 in Untersuchungshaft, danach bis zur vorliegenden Anklageerhebung im vorzeitigen Strafvollzug. Die BA hat ihn nun angeklagt wegen des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaida» und «Islamischer Staat» (IS) sowie verwandter Organisationen, wegen Beteiligung an einer terroristischen Organisation (Art. 260ter StGB) und wegen verbotener Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB).

Beteiligung an bzw. Unterstützung der verbotenen terroristischen Organisation «Islamischer Staat»
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Unterstützer und Mitglied der terroristischen Organisation IS gewesen zu sein. Gemäss Anklage versuchte er 2017 von seinem Heimatland Algerien aus via die Türkei zum IS nach Syrien zu gelangen, um sich dort dem IS als Kämpfer anzuschliessen.

Nachdem dieses Vorhaben nicht gelang, soll er in den Jahren 2020 und 2021 von der Türkei aus als Flüchtling getarnt nach Europa gereist sein, wobei er im Dezember 2021 die Schweiz erreichte. In der Schweiz stellte er ein Asylgesuch, welches abgelehnt wurde. Er wurde verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Kurz danach wurde er auf Anordnung der BA verhaftet und in Untersuchungshaft gesetzt. Vor und nach seiner Ankunft in der Schweiz war er gemäss Anklage darum bemüht, sich mit anderen IS-Mitgliedern und -Unterstützern in Europa und insbesondere in Frankreich zu vernetzen und sich für den IS zu betätigen. Die BA wirft ihm vor, den Plan verfolgt zu haben, in Europa ein terroristisches Attentat im Namen des IS zu begehen, wobei er Frankreich als mögliches Ziel erwog.

Des Weiteren wirft die BA dem Beschuldigten die Indoktrinierung verschiedener Personen im Sinne der IS-Ideologie vor. Dies, indem er über seine Facebook-Konten über 100 Videos, Bilder und Textnachrichten versandt haben soll, welche den IS verherrlichen, mit dem Ziel, die angeschriebenen Personen von der Ideologie des IS zu überzeugen, resp. sie in ihrer Gesinnung zu bekräftigen. Des Weiteren soll er in diesem Sinne Chatunterhaltungen mit mehreren Personen geführt haben.

Mehrfacher Besitz von verbotenen Gewaltdarstellungen
Indem der Beschuldigte auf seinem Mobiltelefon mehrere Dateien mit verbotenen Gewaltdarstellungen abspeicherte, wird er sich gemäss Anklage auch wegen des Vorwurfs des mehrfachen Besitzes von verbotenen Gewaltdarstellungen vor Gericht zu verantworten haben.

Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.


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