Bundesrat lehnt Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare ab

Bern, 26.06.2024 - Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die eidgenössische Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» abzulehnen. Dies hat er an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 entschieden. Verheiratete Paare geniessen in der AHV einen guten Schutz und die Kosten der Initiative sind zu hoch. Die Abschaffung kommt zudem vor allem höheren Einkommen zugute und erfordert eine Zusatzfinanzierung von über 3,7 Milliarden Franken.

Heute erhalten verheiratete Paare zusammen höchstens 150 Prozent der Maximalrente. Die von der Mitte-Partei eingereichte Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verlangt die Abschaffung der Plafonierung der AHV/IV-Renten von Ehepaaren. Auch nichterwerbstätige verheiratete Versicherte könnten zur Beitragszahlung herangezogen werden (Mitversicherungsprinzip). Nicht in Frage stellt die Initiative hingegen andere mit der Ehe verbundene Sozialschutzmassnahmen:

  • Verwitwetenzuschlag: Zur Altersrente wird bei Witwen und Witwern ein Zuschlag in der Höhe von 20 Prozent hinzugerechnet.
  • Splitting: Bei Ehepaaren werden die Einkommen der Ehejahre zusammengezählt und je zur Hälfte angerechnet.
  • Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass die vorliegende Initiative vor der Abstimmung vom 3. März 2024 eingereicht wurde, mit der das Volk und die Kantone die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen haben.

Sehr hohe Kosten

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Er ist der Ansicht, dass verheiratete Paare in der AHV einen guten sozialen Schutz geniessen, mit verschiedenen Leistungen, die nur verheirateten Personen zustehen.

Für die AHV entstünden Ausgaben von über 3,7 Milliarden Franken, davon 761 Millionen Franken für den Bund. Die Initiative lässt offen, wie diese Kosten finanziert werden sollen. Das müsste vom Parlament bestimmt werden. Würden die aktuellen AHV-Finanzierungsquellen (Lohnbeiträge und Mehrwertsteuer) gewählt, müsste die gesamte Bevölkerung die Zusatzkosten tragen, auch Geringverdienende oder unverheiratete Personen, die keine Rentenverbesserung erwarten könnten.

Der Bund ist mit strukturellen Defiziten konfrontiert und die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente steht noch aus. Nach wie vor eine grosse Herausforderung für das Gleichgewicht der AHV ist auch die demografische Entwicklung. Um die Finanzen der AHV nach 2030 zu stabilisieren, ist bereits eine nächste Reform geplant. Im Rahmen dieser Überlegungen werden AHV-Renten, die unabhängig vom Zivilstand sind, geprüft.

Aus all diesen Gründen beauftragt der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern damit, ihm bis spätestens am 27. März 2025 einen Botschaftsentwurf zur Ablehnung der Volksinitiative ohne direkten oder indirekten Gegenentwurf zu unterbreiten.

Weitere laufende AHV-Reformen
Die AHV ist derzeit Gegenstand mehrerer Revisionen.

Witwen- und Witwerrenten:
Im Herbst wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft für eine Teilreform der Witwen- und Witwerrenten unterbreiten. Die Vorlage zielt auf die Gleichbehandlung von Witwen und Witwern. Ferner soll der Rentenanspruch auf die Erziehungszeit der Kinder ausgerichtet werden, unabhängig vom Zivilstand der Eltern.

13. AHV-Rente: Die Vernehmlassung zu den Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlägen des Bundesrates zur vom Volk beschlossenen 13. AHV-Rente läuft bis Anfang Juli 2024.

AHV-Reform: Der Bundesrat wurde beauftragt, dem Parlament bis Ende 2026 die nächste Reform zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen.


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