Neutralitätsinitiative: Bundesrat beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag

Bern, 26.06.2024 - Mit der Volksinitiative «Wahrung der Schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) soll die Neutralität und ihre Handhabe neu in der Bundesverfassung verankert werden. Mit der neuen Verfassungsbestimmung dürfte die Schweiz in Zukunft unter anderem keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten mehr ergreifen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 entschieden, die Neutralitätsinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Am 11. April 2024 wurde die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) vom Initiativkomitee Neutralitätsinitiative mit 129'806 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Mit der Initiative soll ein neuer Artikel (Artikel 54a) in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Der Artikel verankert gewisse Elemente der bestehenden Neutralitätspraxis der Schweiz in der Verfassung und ergänzt diese insbesondere im Bereich der Sanktionen und der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit.

Initiative will die Neutralität und ihre Ausprägung auf Verfassungsstufe festlegen

Die Neutralitätsinitiative sieht vor, dass in Zukunft auf Verfassungsebene festgehalten ist, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet sein soll. Sie untersagt der Schweiz, einem Militär- oder Verteidigungsbündnis beizutreten. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs. Überdies darf die Schweiz sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen, also Sanktionen, gegen kriegführende Staaten ergreifen. Weiter soll festgeschrieben werden, dass die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen soll.

Entscheid des Bundesrats

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die bisherige Regelung und Praxis der Neutralität bewährt hat. Die Initiative fordert in mehreren Punkten eine klare Kursänderung der Schweizer Neutralität:

-        Die Neutralität wird als starres Konzept in der Bundesverfassung verankert;

-        Die Übernahme von Sanktionen gegenüber kriegsführenden Staaten ausserhalb der UNO ist nicht mehr möglich;

-        Die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen ist auf den Zweck eines direkten Angriffs auf die Schweiz beschränkt;

Die Verankerung dieser Vorgaben auf Verfassungsstufe hat zur Folge, dass ohne Verfassungsänderung davon nicht mehr abgewichen werden kann.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich die bisherige Neutralitätspraxis bewährt hat. Sie bietet eine gewisse Flexibilität und kann so optimal als Instrument für die Wahrung der nationalen Interessen angewendet werden. Die geltende Bundesverfassung sieht vor, dass Bundesrat und Bundesversammlung Massnahmen zur Wahrung der Neutralität der Schweiz ergreifen. Die Verfassung äussert sich nicht weiter zur Frage, wie die Neutralität der Schweiz aussieht. Eine Verankerung der Neutralität und insbesondere ihrer Ausgestaltung in der Verfassung würde diese Flexiblität einschränken. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen im Interesse der Schweiz ist. Diese dienen der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung. Auch die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen liegt nach Ansicht des Bundesrats im Interesse der Schweiz. Der Beitritt zu einem solchen Bündnis ist bereits heute nach Neutralitätsrecht ausgeschlossen.

Aufgrund dieser Überlegungen hat der Bundesrat beschlossen, die Neutralitätsinitative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrag hat das EDA beauftragt, eine entsprechende Botschaft zu Handen des Parlaments auszuarbeiten.


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