Die Schweiz bekräftigt ihre Unterstützung für die Aktivitäten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK)

Bern, 26.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) für das Jahr 2024 einen ordentlichen Beitrag von 56 Millionen Franken für seine Einsätze in Krisenländern zu gewähren. Dieser Betrag soll zur Deckung der humanitären Bedürfnisse in bewaffneten Konflikten dienen. Das IKRK hat gemäss den Genfer Konventionen den Auftrag, das Leben und die Würde von Opfern bewaffneter Konflikte zu schützen und sie zu unterstützen. Zudem ist es für die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts (HVR) zuständig.

Aufgrund der zunehmenden Konflikte sind immer mehr Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Das IKRK steht vor grossen Herausforderungen, wenn es den steigenden und vielfältigen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden will, namentlich in Bezug auf den Zugang, die Sicherheit und die Ressourcen. Es kann seine Schutzfunktion in bewaffneten Konflikten jedoch nur wahrnehmen, wenn die Anwendung und Einhaltung des humanitären Völkerrechts sichergestellt ist. Der Bundesrat gewährt dem IKRK 2024 einen Beitrag von 56 Millionen Franken für die Programme in Ländern mit anhaltenden Krisen. Dadurch unterstützt die Schweiz das IKRK bei der Erfüllung seines Auftrags, namentlich im Bereich des Schutzes von Gefangenen und des Schutzes von Personen vor dem Verschwindenlassen. 

Die beispiellose Finanzierungskrise des IKRK im Jahr 2023 hatte erhebliche Kürzungen zur Folge und zwang die Organisation, zusätzliche Mittel zu mobilisieren. Das IKRK verabschiedete eine neue Strategie, die seinen Kernauftrag stärken und das finanzielle Monitoring verbessern soll. Der Bundesrat gewährte dem IKRK im August 2023 einen zusätzlichen Beitrag von 50 Millionen Franken. Die Organisation hat sich verpflichtet, den Bundesrat alle sechs Monate über die Mittelverwendung zu informieren, bis sich die finanzielle Lage stabilisiert hat.

Trotz all dieser Herausforderungen ist es dem IKRK gelungen, seinen Status als unparteiische, neutrale und unabhängige Organisation und als zentraler Akteur in bewaffneten Konflikten und anderen Gewaltsituationen zu festigen. Es ist nach wie vor an Orten im Einsatz, wo andere Akteure keinen Zugang haben.


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