Bundesrat lehnt Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» ab

Bern, 26.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 seine Position zur Volksinitiative der Mitte-Partei «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» festgelegt. Die Volksinitiative würde zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren abschaffen, Benachteiligungen von unverheirateten Paaren würden aber bestehen bleiben. Die Initiative steht auch im Widerspruch zur Einführung der Individualbesteuerung, die das Parlament vom Bundesrat verlangt hat und derzeit als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative» der FDP Frauen im Parlament hängig ist. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament daher, die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» will auf Verfassungsstufe festschreiben, dass das Einkommen von Ehepaaren in der Steuererklärung zusammengerechnet wird. Die heute geltende Gemeinschaftsbesteuerung von Ehepaaren soll damit beibehalten werden. Allerdings soll der Gesetzgeber sicherstellen, dass Ehepaare gegenüber anderen Personen nicht benachteiligt werden.  Die Initiative betrifft nur die die direkte Bundessteuer.

Bei einer Annahme der Initiative müsste der Bundesrat - falls das Parlament nicht binnen dreier Jahre ein entsprechendes Gesetz verabschiedet - mittels temporärer Verordnung die Nichtbenachteiligung sicherstellen, indem die Steuerbelastung anhand einer alternativen Steuerberechnung ermittelt wird. Dabei würde in einem ersten Schritt die Berechnung gemäss der gemeinsamen Veranlagung und in einem zweiten Schritt gemäss der Veranlagung von unverheirateten Paaren erfolgen. Schliesslich würde dem Ehepaar der niedrigere der beiden berechneten Steuerbeträge in Rechnung gestellt werden.

Der Bundesrat teilt das Ziel der Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren, lehnt die Initiative jedoch aus mehreren Gründen ab:

  • Die Initiative schafft zwar Mehrbelastungen bei Ehepaaren («Heiratsstrafe») ab. Die je nach Konstellation bestehende Benachteiligung von unverheirateten Personen gegenüber Ehepaaren («Heiratsbonus») würde jedoch weiterbestehen oder sogar noch verstärkt.

  • Die Erwerbsanreize für Zweitverdienende sind bei einer gemeinsamen Besteuerung im Vergleich zur Individualbesteuerung kleiner. Die Gleichstellung von Frau und Mann wird dadurch weniger stark gefördert. Die Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeits- und Fachkräftepotentials würden nicht gleichermassen genutzt.

  • Die Initiative möchte die gemeinsame Besteuerung bei der direkten Bundessteuer in der Verfassung verankern. Mit der Annahme dieser Volksinitiative wäre die Einführung einer Individualbesteuerung ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen. Der Handlungsspielraum des Gesetzgebers würde somit eingeschränkt.

  • Je nach Ausgestaltung des Modells entstünden dem Bund bedeutende Mindereinnahmen.

Eine Ablehnung der Volksinitiative ist kohärent mit den jüngeren Beschlüssen von Parlament und Bundesrat zur Ehepaarbesteuerung. Der Bundesrat empfiehlt zwar auch die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» zur Ablehnung, da er eine Regelung auf Verfassungsstufe für nicht zielführend erachtet. Er hat jedoch im Auftrag des Parlaments eine Gesetzesvorlage zur Einführung der Individualbesteuerung erarbeitet, die als indirekter Gegenvorschlag zu dieser Initiative dienen soll und derzeit im Parlament hängig ist. Im Gegensatz zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» würden damit auch Mehrbelastungen von unverheirateten Paaren beseitigt.

Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Initiative, ohne ihr einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Er hat das Eidgenössisches Finanzdepartement mit der Ausarbeitung der entsprechenden Botschaft zuhanden des Parlaments beauftragt.


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