Der Bundesrat bestätigt Umsetzung des finalen Basel III Standards per 1. Januar 2025

Bern, 26.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 Kenntnis genommen von der internationalen Umsetzung des Basel III Standards für Banken. Die Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV), mit welcher der Standard in Schweizer Recht überführt wird, tritt wie vorgesehen per 1. Januar 2025 in Kraft.

Im November 2023 entschied der Bundesrat, den finalisierten Basel III Standard mittels einer Anpassung der ERV per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig beauftragte er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), ihn bis Ende Juli 2024 über den Stand der internationalen Umsetzung des Standards zu informieren.

Der Bundesrat hat die neuesten Entwicklungen zur Kenntnis genommen. Trotz Verzögerungen in einigen Ländern sieht er keinen Anlass, von seinem bisherigen Zeitplan abzuweichen. Damit tritt der finalisierte Basel III Standard in der Schweiz per 1. Januar 2025 in Kraft.

Basel III ist ein umfassendes Reformpaket des internationalen Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS), mit dem besonders die Solvenz und Liquidität der Banken gestärkt werden sollen. Der BCBS hat das finalisierte Rahmenwerk im Dezember 2017 verabschiedet und im Februar 2019 mit einem überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken vervollständigt. Es sieht unter anderem vor, dass risikobehaftete Bereiche im Bankengeschäft mit mehr Eigenmitteln beziehungsweise weniger risikoreiche Bereiche mit weniger Eigenmitteln unterlegt werden müssen.


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