Internationales Erbrecht: Neue Regeln gelten ab dem 1. Januar 2025

Bern, 26.06.2024 - Ab Anfang des nächsten Jahres gelten in der Schweiz neue Regeln für internationale Erbangelegenheiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen verringern insbesondere das Risiko von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Behörden in der Schweiz und im Ausland. Damit wird die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger erhöht.

Das Parlament hat die Revision des IPRG am 22. Dezember 2023 verabschiedet. Damit wurde das internationale Erbrecht der Schweiz modernisiert und den Entwicklungen im Ausland angepasst. Die neuen Bestimmungen verringern das Risiko von Zuständigkeitskonflikten sowie sich widersprechenden Entscheidungen der zuständigen Behörden. Erreicht wird dies durch eine bessere Koordination der gegenseitigen Zuständigkeiten sowie Angleichungen bei den Regeln über das anwendbare Recht.

Personen, die sowohl in der Schweiz als auch im Ausland über Vermögenswerte verfügen, erhalten mit der Revision zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Regelung ihrer Erbangelegenheiten. Dies erhöht die Rechts- und Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Die Verbesserungen sind umso wichtiger, als sich immer mehr Menschen sowohl beruflich als auch privat in einem internationalen Kontext bewegen und deshalb auch die Zahl der internationalen Erbangelegenheiten gestiegen ist.


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