Bundesrat sieht 3,5 Milliarden für den Regionalverkehr in den Jahren 2026-2028 vor

Bern, 26.06.2024 - Der Bundesrat schlägt vor, den regionalen Personenverkehr in den Jahren 2026, 2027 und 2028 mit knapp 3,5 Milliarden Franken zu unterstützen. Die jährlichen Beiträge sind höher als im Zeitraum 2022–2025. Damit wird der steigende Finanzbedarf des regionalen öffentlichen Verkehrs gedeckt; gleichzeitig werden die Budgetvorgaben des Bundes berücksichtigt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Vernehmlassung eröffnet.

Der regionale Personenverkehr (RPV) wird gemeinsam von Bund und Kantonen bestellt. Er umfasst das Angebot, das von Bahn, Bus, Schiff oder Seilbahn innerhalb einer Region erbracht wird. Die Ticket- und Abo-Erlöse decken die Kosten nur etwa zur Hälfte. Deshalb übernehmen Bund und Kantone je zur Hälfte die geplanten ungedeckten Kosten. 2023 richtete der Bund Beiträge in Höhe von 1,16 Milliarden Franken für insgesamt 1587 Linien des RPV aus, die bei 111 Transportunternehmen schweizweit bestellt wurden.

Ausnahmsweise wird der nächste Verpflichtungskredit für einen Zeitraum von drei statt von vier Jahren, also von 2026 bis 2028, festgelegt. Dadurch wird er zeitlich mit den Perioden der Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Infrastrukturbetreiberinnen harmonisiert (Periode 2025–2028).

Investitionen, Angebote und Projekte

Der Bund hat seine Abgeltungen für den RPV in den letzten Jahren wiederholt erhöht. Im Verpflichtungskredit von rund 3,5 Milliarden Franken, den der Bundesrat für 2026–2028 vorschlägt, ist ein weiterer Anstieg der Abgeltungen von durchschnittlich 1,7 Prozent pro Jahr vorgesehen.

Von den zusätzlichen Finanzmitteln wird ein Grossteil für Beiträge an Investitionen verwendet, so insbesondere für die Beschaffung von neuem Rollmaterial, den Bau neuer Instandhaltungsanlagen oder für Fahrgastinformationssysteme. Zudem lässt sich damit ein weiterer Angebotsausbau finanzieren, beispielsweise das neue Angebot im Kanton Jura, die Inbetriebnahme des Hochrhein-Bodensee-Express, verschiedene Taktverdichtungen (namentlich Liestal–Basel, Luzern–Engelberg, Urseren–Surselva/Oberalppass sowie im Schienennetz von RegionAlps im Wallis) oder die Takterhöhung der Schiffsverbindungen zwischen Lausanne und Thonon-les-Bains (F). Weiter werden Projekte zur Umsetzung der Energiewende und für Innovationen im öffentlichen Verkehr gefördert.

Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Oktober 2024.


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