Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu neuen Regeln für die Einführung von Grenzkontrollen

Bern, 26.06.2024 - Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Schengen-Aussen- und Binnengrenzen sicherzustellen, hat die EU den Schengener Grenzkodex angepasst. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Harmonisierung. Dazu muss sie ihr nationales Recht anpassen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zum entsprechenden Gesetzgebungsprojekt eröffnet.

Nachdem die EU am 13. Juni 2024 eine Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex (SGK) verabschiedete, eröffnete der Bundesrat am 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zur entsprechend notwendigen Anpassung des nationalen Rechts.

Gemäss der neuen EU-Verordnung werden die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen präzisiert und ergänzt. Zudem werden aufgrund der gesammelten Erfahrungen während der Corona-Pandemie verbindliche Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit eingeführt. Für diese Fälle wird die Möglichkeit von Einreisebeschränkungen sowie weiterer Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vorgesehen. Schliesslich wird ein neues Überstellungsverfahren zur Bekämpfung der Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums eingeführt: Werden illegal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Grenzraum aufgegriffen, können sie leichter an den Schengen-Staat überstellt werden, aus dem sie ausgereist sind. Sowohl Asylsuchende als auch Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, sind von diesem Verfahren explizit ausgenommen. Zudem werden einige redaktionelle Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) aufgenommen, um die Begrifflichkeiten im AIG so weit wie möglich an den SGK anzugleichen.

Schliesslich wird eine von der Schengen-Weiterentwicklung unabhängige Anpassung des AIG vorgeschlagen. Mit dieser Änderung erhält das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Zugriff auf das neue nationale Reisegenehmigungssystem ETIAS (N-ETIAS), was den internen Konsultationsprozess erleichtert.

Einige Bestimmungen dieser Schengen-Weiterentwicklung bedürfen einer Umsetzung in schweizerisches Recht, damit sie anwendbar sind. Dies setzt eine Anpassung des AIG voraus. Die Änderungen betreffen insbesondere Bestimmungen zum Grenzübertritt, zur Grenzkontrolle und zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Ferner wird ein neues Überstellungsverfahren von Ausländerinnen und Ausländern ins AIG aufgenommen. Zudem soll der Bundesrat zum Schutz der öffentlichen Gesundheit an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz Einreisebeschränkungen sowie weitere Massnahmen anordnen können.

Das nationale Verfahren für die Wiedereinführung der Grenzkontrollen bleibt im Grundsatz gleich. Auch weiterhin liegt die Entscheidung, ob ein Schengen-Staat seine Binnengrenzen vorübergehend wieder kontrollieren will, bei den einzelnen Staaten. Zudem führt die Schweiz wie bis anhin Zollkontrollen durch.

Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert bis zum 17. Oktober 2024.


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