Bundesrat empfiehlt die Reform der beruflichen Vorsorge zur Annahme

Bern, 24.06.2024 - Am 22. September 2024 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Reform der beruflichen Vorsorge. Sie sieht Massnahmen vor, um künftige Renten sicherer zu finanzieren und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit tieferen Löhnen zu verbessern. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen.

In den letzten Jahren ist die berufliche Vorsorge zunehmend unter Druck geraten. Erstens erzielen die Pensionskassen seit Jahren weniger Erträge. Zweitens steigt die Lebenserwartung, und die Renten müssen deshalb länger ausbezahlt werden. Die Renten sind im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge derzeit nicht ausreichend finanziert.

Senkung des Umwandlungssatzes

Die Reform geht dieses Finanzierungsproblem an. Dazu wird der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge von heute 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent gesenkt. Dieser Prozentsatz gibt an, wie hoch später die Rente sein wird. Er ist heute zu hoch, denn die Altersguthaben der Pensionierten reichen nicht mehr aus, um deren Renten zu bezahlen. Um eine Kürzung der künftigen Renten möglichst zu verhindern, haben Bundesrat und Parlament Ausgleichsmassnahmen beschlossen, mit denen die Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert werden soll.

Versicherter Lohn wird erhöht

Als erste Ausgleichsmassnahme wird der versicherte Lohn in der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhöht. Heute ist nur jener Teil des Einkommens in der Pensionskasse versichert, der den Betrag von 25 725 Franken pro Jahr übersteigt. Die Reform sieht vor, dass künftig 80 Prozent des Lohns versichert sind. Damit ist insbesondere bei tiefen Einkommen ein deutlich grösserer Teil des Lohns versichert als heute, und dadurch ist später meist auch die Rente deutlich höher. Die Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgeber zahlen höhere Lohnbeiträge von jährlich schätzungsweise 1,4 Milliarden Franken in die Pensionskasse ein.

Rentenzuschlag für Übergangsgeneration

Das verstärkte individuelle Sparen fürs Alter entfaltet seine Wirkung erst nach einer gewissen Zeit. Deshalb ist als zweite Ausgleichsmassnahme für Personen, die innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten der Reform das Rentenalter erreichen, ein Rentenzuschlag vorgesehen. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Geburtsjahr und vom angesparten Altersguthaben ab. Der Zuschlag beträgt höchstens 200 Franken pro Monat und wird lebenslang ausbezahlt. Er wird insgesamt schätzungsweise rund 800 Millionen Franken pro Jahr kosten und wird von den Pensionskassen sowie über Lohnbeiträge aller Arbeitnehmenden und Arbeitgeber finanziert.

Ausserdem müssten Arbeitgeber für jüngere Arbeitnehmende künftig mehr in die Pensionskasse einzahlen als heute, für ältere dagegen weniger. So senkt die Reform eine mögliche Benachteiligung älterer Erwerbstätiger auf dem Arbeitsmarkt.

Senkung der Eintrittsschwelle

Die Reform erleichtert auch den Zugang zur beruflichen Vorsorge. Heute sind nur Personen versichert, die bei einem Arbeitgeber in einem Jahr mehr als 22 050 Franken verdienen. Wer diese Eintrittsschwelle nicht erreicht oder wer generell wenig verdient, hat später keine oder nur eine kleine Rente aus der 2. Säule. Das betrifft vor allem Frauen. Sie arbeiten überdurchschnittlich häufig Teilzeit und sind überdurchschnittlich oft bei mehreren Arbeitgebern angestellt. Frauen arbeiten zudem häufiger in Branchen mit tiefen Löhnen. Um die berufliche Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen zu verbessern, wird mit der Reform die Eintrittsschwelle auf 19 845 Franken gesenkt. So werden schätzungsweise 70 000 Personen neu in der zweiten Säule versichert sein. Bei 30 000 Personen mit mehreren Anstellungen werden zusätzliche Kleineinkommen versichert sein.

Viele Personen mit tiefen Einkommen werden besser abgesichert

Die Reform betrifft in erster Linie Pensionskassen, die nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen anbieten oder nur wenig mehr. Vor allem Personen mit tiefen Einkommen, die bei diesen Kassen versichert sind, werden besser abgesichert. Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als bisher. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine berufliche Vorsorge, die so deutlich über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht, dass die Reform auf ihre Renten keine direkten Auswirkungen hat. Diese Personen finanzieren einen Teil des Rentenzuschlags für die Übergangsgeneration mit. Wer heute bereits eine Rente bezieht, ist von der Reform nicht betroffen.

Argumente der Gegnerinnen und Gegner

Gegen die BVG-Reform hat ein Komitee das Referendum ergriffen. Laut dem Komitee sinken die Renten aus den Pensionskassen seit Jahren und sind für viele Arbeitnehmende zu tief. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 drohten zusätzliche Rentenkürzungen. Gleichzeitig müssten viele Beschäftigte mit tiefen Einkommen mehr Lohnbeiträge einzahlen. In der Summe würden die Versicherten mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Dagegen schöpfe die Finanzindustrie bei der Verwaltung der Pensionskassengelder Milliarden ab, auf Kosten der Versicherten.

Argumente des Bundesrats

Für Bundesrat und Parlament ist die Reform nötig, damit die künftigen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge wieder ausreichend und langfristig finanziert sind. Ausserdem verbessert die Reform die Altersvorsorge von Personen mit tieferen Einkommen. Eine Mehrheit davon sind Frauen. Dank der Reform erhalten viele von ihnen eine höhere Rente aus der 2. Säule. Andere erhalten überhaupt erstmals Zugang zu einer Pensionskasse. Mit der Reform erhalten Pensionskassen, die nur die gesetzlichen Mindestleistungen oder nur wenig mehr anbieten, zudem eine solidere finanzielle Basis. Davon profitieren die Versicherten: Das Risiko sinkt, dass sie für Finanzierungslücken aufkommen müssen.


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