Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes

Bern, 19.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 beschlossen, die Vernehmlassung zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) zu eröffnen. Die vorgeschlagenen Anpassungen tragen technologischen Entwicklungen sowie relevanten Weiterentwicklungen internationaler Standards und ausländischer Rechtsordnungen Rechnung. Sie sollen die Stabilität des Finanzsystems sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärken. Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Oktober 2024.

Das FinfraG regelt die Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen wie zum Beispiel Börsen und anderen Handelssystemen, Zahlungssystemen oder zentralen Gegenparteien. Das Gesetz legt zudem auch die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmenden im Effekten- und Derivatehandel fest. Dazu gehören auch Bestimmungen zur Vermeidung von Marktmissbrauch (Insiderhandel und Marktmanipulation). Es ist seit 2016 in Kraft. Der Bundesrat kündigte bereits vor dem Inkrafttreten an, das FinfraG nach fünf Jahren einer generellen Überprüfung zu unterziehen.

Im September 2022 nahm der Bundesrat einen Evaluationsbericht des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zur Kenntnis. In seinem Bericht kam das EFD zum Schluss, dass sich das Gesetz seit seinem Inkrafttreten mehrheitlich bewährt hat. In einzelnen Bereichen stellte das EFD aber fest, dass aufgrund der technologischen Entwicklungen sowie der Weiterentwicklung der internationalen Standards und des Regulierungsrahmens relevanter ausländischer Rechtsordnungen Anpassungen am Gesetz notwendig sind. In der Folge beauftragte der Bundesrat das EFD, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten, um den identifizierten Handlungsbedarf zu adressieren. Ausserdem sollen verschiedene Vorschriften vereinfacht und bestehende Rechtsunsicherheiten geklärt werden.

Nachfolgend die wichtigsten Elemente der Vorlage:

  • Finanzmarktinfrastrukturen: Gezielte Anpassungen sollen dem Ausfall einer systemrelevanten Finanzmarktinfrastruktur entgegenwirken. Ein solcher Ausfall, etwa einer zentralen Gegenpartei, birgt bedeutende Risiken für die Stabilität des globalen Finanzsystems und damit letztlich auch für den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Insbesondere werden die Eigenmittelvorschriften verstärkt, die Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung verbessert und die Anforderungen an Zahlungssysteme präzisiert.

  • Derivatehandel: Ausländische Aufsichtsbehörden sollen einfacher Zugang zu Schweizer Transaktionsregistern erhalten. Damit soll die Erkennung von globalen Stabilitätsrisiken im Derivatemarkt verbessert werden. Zudem sollen kleine, nicht im Finanzsektor tätige Unternehmen (sogenannte kleine nichtfinanzielle Gegenparteien) von weiteren Erleichterungen profitieren können.

  • Marktmissbrauch: Gezielte Massnahmen sollen die Verhinderung, Aufdeckung und Sanktionierung von Insiderhandel und Marktmanipulation verbessern. Ein robustes Dispositiv gegen Marktmissbrauch ist wichtig, um das Vertrauen der Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer zu geniessen und international über einen guten Ruf zu verfügen. Insbesondere soll neu das Gesetz die Grundzüge der für die Marktintegrität wichtigen Emittentenpflichten regeln. Heute werden diese Pflichten von den Börsen geregelt. Zudem soll eine handelsplatzübergreifende Überwachung von Marktmissbrauch durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ermöglicht werden.


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