Biodiversität: Gezielte Verbesserungen bei Bundessubventionen

Bern, 19.06.2024 - Der Bundesrat hat die Auswirkung auf die Biodiversität von vier Subventionsinstrumenten der Agrarpolitik, einem Instrument der Regionalpolitik und von zwei Instrumenten im Bereich Wald evaluieren lassen. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 nahm er die Resultate zur Kenntnis und beauftragte das WBF und das UVEK, gezielte Anpassungen zugunsten der Biodiversität vorzunehmen.

Das WBF hat gemäss Auftrag des Bundesrates im Bereich der Agrarpolitik den Grenzschutz für Landwirtschaftsprodukte, die Versorgungssicherheitsbeiträge, die Strukturverbesserungsbeiträge sowie die Absatzförderung für Fleisch, Milch und Eier extern evaluieren lassen. Im Bereich der Regionalpolitik wurde zudem das Instrument der Darlehen für Infrastrukturvorhaben analysiert. Das UVEK hat im Bereich Wald die beiden Subventionen «Förderung der Erschliessung ausserhalb Schutzwald» und «Forstliche Investitionskredite» auf ihre Auswirkungen auf die Biodiversität untersucht.

Am 19. Juni 2024 hat der Bundesrat diese Evaluationen zur Kenntnis genommen sowie gezielte Verbesserungen dazu verabschiedet.

Untersuchung von fünf Subventionen in der Agrar- und Regionalpolitik

Von den evaluierten Instrumenten hat der Grenzschutz die grösste Wirkung auf die Biodiversität. Importzölle sichern höhere Preise für Schweizer Landwirtschaftsprodukte, die folglich auch in grösseren Mengen hergestellt werden. Entsprechend wird das Landwirtschaftsland intensiver bewirtschaftet - damit gehen auch negative Auswirkung auf die Biodiversität (Artenvielfalt) in der Schweiz einher. Die Zölle senken im Gegenzug den Import von Lebensmitteln aus dem Ausland und reduzieren damit dort den Flächenbedarf und den Druck auf die Biodiversität.

Um dem negativen Effekt des Grenzschutzes auf die Biodiversität im Inland entgegenzuwirken, sollen im Hinblick auf die Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) zwei Massnahmen geprüft werden: Die finanzielle Förderung der Biodiversitätsberatung und die Förderung oder Entwicklung digitaler Tools für die Landwirtschaft zur gesamtbetrieblichen Optimierung der Nachhaltigkeit inklusive Biodiversität. Beide Massnahmen tragen dazu bei, die Qualität der Biodiversität im Inland weiter zu verbessern.

Gering ist die Wirkung beim Instrument der Versorgungssicherheitsbeiträge. Gewisse negative, aber auch positive Effekte gibt es beim Instrument der Strukturverbesserungsbeiträge im Bereich Tiefbau. Bei den Strukturverbesserungsbeiträgen sollen das Anreizsystem für freiwillige ökologische Massnahmen überprüft und die Anforderungen an ökologische Ausgleichsmassnahmen bei Gesamtmeliorationen konkretisiert werden.

Beim Instrument der Absatzförderung im Bereich Milch, Fleisch und Eier ist keine Quantifizierung der Wirkung möglich.

Auch ein Instrument der Neuen Regionalpolitik wurde evaluiert: die Darlehen für Infrastrukturvorhaben im ländlichen Raum und in Berggebieten. Hier gibt es einerseits Zielkonflikte zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen und dem Schutz der Biodiversität, andererseits aber auch vielversprechende Möglichkeiten, mit denen die Biodiversität in den Regionen ökonomischen Mehrwert erbringen kann.

In der Neuen Regionalpolitik werden drei Massnahmenpakete umgesetzt, mit denen Projektträgerschaften allfällige biodiversitätsschädigende Belastungen in den Vorhaben frühzeitig erkennen und gezielt reduzieren können.

Untersuchung von zwei Subventionen im Bereich Wald

Die Untersuchung zeigt, dass bei den beiden Subventionen im Bereich Wald die gesetzlichen Rahmenbedingungen genügen. Im Vollzug sind jedoch Verbesserungen möglich, sie werden in einem entsprechenden Massnahmenpaket umgesetzt. Jene Empfehlungen der Studie, die sich an die Kantone richten, wird das BAFU den kantonalen Konferenzen zur Kenntnisnahme und Diskussion unterbreiten.

Resultate eines Auftrags von 2022

Die vorliegenden Resultate gehen auf einen Auftrag des Bundesrats vom 3. Juni 2022 zurück, Subventionen und weitere Anreize auf ihre Biodiversitätswirkung zu überprüfen.

Ende 2024 wird die Bundesverwaltung dem Bundesrat über die bisher erzielten Fortschritte bei der Beseitigung biodiversitätsschädigender Anreize Bericht erstatten. Der Bundesrat wird auf der Basis dieser Gesamtübersicht über weitere Vertiefungen entscheiden.


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