Bundesrat schlägt ausgewogenes Stabilisierungsziel für das Bauen ausserhalb der Bauzonen vor

Bern, 19.06.2024 - Die Zahl aller Gebäude ausserhalb der Bauzonen soll künftig um höchstens ein Prozent gegenüber dem Stand im Herbst 2023 wachsen. Das schlägt der Bundesrat in der Verordnung zum revidierten Raumplanungsgesetz vor. Er hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 die Vernehmlassung eröffnet.

Die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) wurde am 29. September 2023 von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet. Ihr Ziel ist es, das Bauen ausserhalb der Bauzonen zu bremsen und auf einem bestimmten Niveau zu stabilisieren. Im Vernehmlassungsentwurf schlägt der Bundesrat vor, dass die Zahl der Gebäude und die Gesamtheit der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen nur noch auf 101 Prozent gegenüber dem Stand am 29. September 2023 wachsen dürfen.

Damit nimmt der Bundesrat die Forderungen der Landschaftsinitiative ernst. Das Volksbegehren wollte die Bauten ausserhalb der Bauzonen begrenzen. Die Initiative wurde zurückgezogen, nachdem das Parlament RPG 2 als indirekten Gegenvorschlag verabschiedet hatte.

Derzeit bestehen in der Schweiz rund 620 000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Ein zusätzliches Wachstum von einem Prozent entspricht rund 6 200 Gebäuden. Durchschnittlich 500 Gebäude werden jedes Jahr ausserhalb der Bauzonen erstellt. Somit entspricht das noch zulässige weitere Wachstum einer Bautätigkeit von etwas über zehn Jahren.

Eine weitere Präzisierung schlägt der Bundesrat beim sogenannten Gebietsansatz vor. Dabei handelt es sich um Spezialzonen, die der Kanton festlegen kann, um beispielsweise traditionelle Kulturlandschaften weiterzuentwickeln. Dort sind Umnutzungen oder Neubauten ausserhalb der Bauzonen unter strengen Bedingungen möglich. Das Volumen und die beanspruchte Fläche neuer Bauten müssen in diesem Fall vollständig kompensiert werden. Das heisst, es müssen andere Gebäude oder Anlagen in dieser Zone abgerissen werden.

Ausserdem bekräftigt der Bundesrat in Landwirtschaftszonen den Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen wie etwa dem Wohnen. Er schlägt umweltschutzrechtliche Erleichterungen bezüglich Geruchs- und Lärmimmissionen aus der Landwirtschaft vor. Schliesslich erteilt er den Kantonen den Auftrag, beim Vorgehen gegen illegales Bauen, die Verfahren zu verbessern. 

Die Vernehmlassung der Raumplanungsverordnung dauert bis 9. Oktober 2024.


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