Landesausstellung: Bundesrat will Rechtsgrundlagen schaffen

Bern, 14.06.2024 - Der Bundesrat wird Rechtsgrundlagen für eine mögliche Landesausstellung schaffen, bevor er über die Finanzierungsabsicht entscheidet. Dies hat der Bundesrat am 14. Juni 2024 beschlossen. Die Rechtsgrundlagen bilden die Voraussetzung für den Prüf- und Selektionsprozess sowie für eine allfällige Mitfinanzierung einer Expo durch den Bund. Zur Finanzierungsabsicht wird sich der Bundesrat bis Ende 2026 äussern.

Die vom Parlament im März 2024 angenommene Motion «Landesausstellung» (23.3966) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats beauftragt den Bundesrat, die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen. Der Bund soll rascher vorangehen als bisher geplant und den Zuschlag für eine Projektinitiative bis Sommer 2026 sowie eine Finanzierungsabsicht bis Ende 2026 vorlegen.

Rechtsgrundlagen zuerst

Aufgrund des parlamentarischen Auftrags beginnt der Bundesrat mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Unterstützung einer künftigen Landesausstellung. Der Prüfprozess und - im Falle mehrerer Projekte - der Selektionsprozess erfolgen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes und einer ergänzenden Verordnung. Der in der Motion geforderte Selektionszeitpunkt kann nicht eingehalten werden, da zuerst die erwähnten Rechtsgrundlagen in Kraft sein müssen. In der Motion wurde die Notwendigkeit von Rechtsgrundlagen nicht berücksichtigt.

Zur Finanzierungsabsicht will sich der Bundesrat bis Ende 2026 äussern. Dies entspricht der Forderung der Motion. Im März 2023 hatte der Bundesrat festgehalten, wegen der angespannten Finanzlage frühestens im Jahr 2028 über ein allfälliges finanzielles Engagement des Bundes zu entscheiden.

Mitfinanzierung noch offen

Im November 2023 hatte der Bundesrat den «Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung» vorgelegt. Der Bericht hält fest, dass der Bund nicht die Rolle des Auftraggebers oder des Mitorganisators einer Landesaustellung übernehmen wird. Er ist jedoch bereit, die Initiativen ideell zu unterstützen, im Planungsprozess zu begleiten und eine Landesausstellung möglicherweise mitzufinanzieren. Gemäss Bericht wären die bundesseitigen Vorbereitungen erst nach einem allfälligen positiven Entscheid zur Finanzierung frühestens im Jahr 2028 angegangen worden. Auch mit seinem heutigen Entscheid, die Vorbereitungen bereits dieses Jahr zu beginnen, schliesst der Bundesrat einen negativen Finanzierungsentscheid für eine Landesausstellung weiterhin nicht aus.

Falls sich der Bundesrat bis Ende 2026 für die Mitfinanzierung einer Expo ausspricht, wäre die Durchführung ungefähr im Jahr 2034 realistisch.


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