Bundesrat will die Attraktivität der höheren Berufsbildung steigern

Bern, 14.06.2024 - Um die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu steigern, hat der Bundesrat am 14. Juni 2024 ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt. Ziel der Vorlage ist es, den Bekanntheitsgrad, die Sichtbarkeit und das Ansehen der höheren Fachschulen sowie der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen zu verbessern.

Seit Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 zählt die höhere Berufsbildung zusammen mit den Hochschulen zur Tertiärstufe des Bildungssystems. Sie umfasst die eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF) sowie die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen. Damit verfügt die Schweiz über ein einzigartiges Instrument der beruflichen Weiterqualifizierung. Im Jahr 2022 haben rund 28'600 Personen einen Abschluss der höheren Berufsbildung erworben; dies entspricht einem Drittel aller Abschlüsse auf Tertiärstufe. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vielversprechende Verdienst- und Karrieremöglichkeiten. Sie sind gefragte Fach- und Führungskräfte, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen.

Damit die höhere Berufsbildung auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot bleibt, braucht es eine Verbesserung der Bekanntheit, Sichtbarkeit und des gesellschaftlichen Ansehens. Das Massnahmenpaket sieht die gesetzliche Verankerung eines Bezeichnungsrechts und damit Schutzes des Namens «Höhere Fachschule» vor sowie die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für Abschlüsse der höheren Berufsbildung.  Der Profilabgrenzung zu den Hochschulen und ihren Abschlüssen wird dabei besondere Beachtung geschenkt. Zu den weiteren Massnahmen gehören die Möglichkeit, eidgenössische Prüfungen auch in englischer Sprache durchzuführen, sowie eine Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots der höheren Fachschulen. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, dass der Wirtschaft auch in Zukunft berufspraktisch ausgebildete Fach- und Führungskräfte zur Verfügung stehen.

Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden in einem breit abgestützten Prozess zusammen mit den Verbundpartnern der Berufsbildung (Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) und unter Einbezug der Hochschulen erarbeitet. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes und der Berufsbildungsverordnung dauert bis zum 4. Oktober 2024.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst GS-WBF
info@gs-wbf.admin.ch
+41 58 462 20 07



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101421.html