Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola

Bern, 14.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Juni 2024 die Botschaft zur Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Angola verabschiedet. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit für eine weitere Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten.

Mit diesem DBA kann die Schweiz ihr Netz von Doppelbesteuerungsabkommen im südlichen Afrika ausweiten. Das Abkommen gewährleistet Rechtssicherheit und einen vertraglichen Rahmen, der sich vorteilhaft auf die Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen der beiden Staaten auswirken soll.

Das DBA entspricht weitgehend dem DBA-Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der schweizerischen Abkommenspraxis in diesem Bereich. Es vermeidet die Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Einkommenssteuern, beispielsweise bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Das DBA trägt weiter den Ergebnissen aus dem OECD-Projekt «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnkürzungen Rechnung. Es sieht namentlich eine Missbrauchsklausel vor, die verhindern soll, dass eine Person, die weder in der Schweiz noch in Angola ansässig ist, im DBA vorgesehene Vergünstigungen in Anspruch nimmt. Das DBA enthält ausserdem eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informations­austausch auf Anfrage. Die Schweiz unterstützt die internationalen Bestrebungen für mehr Transparenz und gleich lange Spiesse (Level Playing Field) bei der Besteuerung multinationaler Konzerne.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben den Abschluss dieses DBA begrüsst. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es in der Schweiz noch vom Parlament und in Angola von der zuständigen Stelle genehmigt werden.


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