Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten

Bern, 07.06.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 beschlossen, die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten zu eröffnen. Damit schafft der Bundesrat die gesetzliche Grundlage, um den Austausch von Informationen, den die Schweiz in Abkommen mit Frankreich und Italien vereinbart hat, umzusetzen. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. September 2024.

Im Dezember 2020 haben die Schweiz und Italien neue Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern vereinbart. Das Abkommen, das seit dem 1. Januar 2024 anwendbar ist, sieht einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen vor, die für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in ihrem Wohnsitzstaat erforderlich sind.

Im Juni 2023 haben die Schweiz und Frankreich ein Abkommen unterzeichnet, das die Besteuerung von Telearbeit regelt. Es führt einen automatischen und gegenseitigen Austausch von Informationen ein, die für die Besteuerung von Arbeitnehmenden erforderlich sind, die in einem der Vertragsstaaten ansässig sind und für Arbeitgebende im anderen Vertragsstaat arbeiten. Dieses Abkommen befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung.

Zur Umsetzung der Abkommen schlägt der Bundesrat die Schaffung eines neuen Gesetzes vor, das den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Steuersachen zwischen der Schweiz und einem Partnerstaat regelt, mit welchem ein entsprechender völkerrechtlicher Vertrag besteht. Dies betrifft vor allem die Übermittlung der Informationen zwischen den kantonalen Steuerbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Der Austausch der Informationen zwischen der ESTV und den ausländischen Behörden wird durch die völkerrechtlichen Verträge selber geregelt.

Mit der Botschaft vom 1. März 2024 zum Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis legte der Bundesrat bereits fest, dass die Arbeitgebenden den betroffenen Steuerbehörden für jede Steuerperiode eine Bescheinigung über die Lohndaten von Arbeitnehmenden, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind, vorlegen müssen, wenn deren Austausch in einem internationalen Abkommen vorgesehen ist. Diese Vorlage befindet sich derzeit in parlamentarischer Beratung.


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