Engagement für die verantwortungsvolle Unternehmensführung auf Kurs

Bern, 07.06.2024 - Der Bundesrat hat am 7. Juni 2024 den Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (CSR) 2020-2023 gutgeheissen. Der Bericht stellt fest, dass die Massnahmen zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung weitgehend erfüllt sind.

So wurden neue gesetzliche Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft gesetzt, die OECD-Leitsätze für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln aktualisiert und den Unternehmen neue Unterstützungsinstrumente auf dem CSR-Bundesportal zur Verfügung gestellt. Zudem konnten die CSR-Aktivitäten in bestehenden Gefässen wie dem Nationalen Kontaktpunkt für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln verankert werden.

Aktivitäten zur Förderung der CSR werden weitergeführt

Dank der verstärkten Etablierung der verantwortungsvollen Unternehmensführung auf nationaler und internationaler Ebene und der gesetzlichen Entwicklungen ist kein weiterer CSR-Aktionsplan notwendig. Der Bund wird aber die Förderung der CSR im Dialog mit den Unternehmen und weiteren Anspruchsgruppen (z.B. NGO, Gewerkschaften) weiterführen. Dazu gehört die Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen bei der Einführung von CSR-Standards.

Der Bund setzt sich für international abgestimmte Rahmenbedingungen ein, um die verantwortungsvolle Unternehmensführung (CSR) zu fördern. Er unterstützt Unternehmen mit konkreten Instrumenten bei der Umsetzung, stärkt die Thematik in Entwicklungs- und Transitionsländern und fördert die Transparenz.

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, einschliesslich der Achtung der Menschenrechte, des Umweltschutzes, der Arbeitsbedingungen und der Korruptionsprävention trägt zur Produktivität der Unternehmen bei. Verantwortungsbewusstes Handeln verbessert die Marktpositionierung, reduziert potenzielle Reputationsrisiken und leistet einen Beitrag zur Erreichung der UNO-Nachhaltigkeitsziele.

Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Mai 2024 die Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen verabschiedet. Wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen der Schweiz und der EU werden sowohl grosse als auch kleine Schweizer Unternehmen von dieser Regulierung betroffen sein. Wie der Bundesrat am 22. Dezember  2023 mitgeteilt hat, werden das EJPD und das WBF eine dazu bereits vorhandene Studie aktualisieren. Nach dieser vertieften Analyse und unter Beobachtung, wie die Mitgliedstaaten der EU die Richtlinie umsetzen, wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.


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