Erwachsenenschutzrecht: positive Rückmeldungen in der Vernehmlassung

Bern, 07.06.2024 - Die Vorschläge für eine punktuelle Verbesserung des Erwachsenenschutzrechts werden in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat der Bundesrat die Stellungnahmen zum Vorentwurf für entsprechende Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen. Im Zentrum der Massnahmen stehen die Stärkung der Familiensolidarität und die Selbstbestimmung der Betroffenen. Das EJPD wird bis Mitte 2025 eine Botschaft ausarbeiten.

Der Bundesrat will das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht punktuell verbessern. Insbesondere sind nahestehende Personen intensiver in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einzubeziehen. Ausserdem soll das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen weiter gestärkt werden. Anfang 2023 hat der Bundesrat entsprechende Vorschläge für eine Änderung des ZGB in die Vernehmlassung geschickt. Damit trägt er der Kritik an den geltenden Bestimmungen zum Erwachsenenschutz Rechnung und erfüllt verschiedene parlamentarische Vorstösse.

An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen. Die Auswertung zeigt, dass die grosse Mehrheit der sehr zahlreich eingegangenen Stellungnahmen die Stossrichtung und die Eckwerte der vorgeschlagenen Änderungen des ZGB begrüsst. So ist beinahe unbestritten, dass bei Verfahren und Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Einbezug von nahestehenden Personen gestärkt werden soll.

Familiensolidarität und Selbstbestimmung der Betroffenen stärken

Namentlich anerkennt die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, dass der Einbezug und die Information von nahestehenden Personen für den Erfolg von Schutzmassnahmen wichtig sind. So wird insbesondere begrüsst, dass die KESB im Erwachsenenschutz künftig prüfen muss, ob nahestehende Personen als Beiständin oder Beistand eingesetzt werden können. Ebenfalls positiv aufgenommen wird der Vorschlag, nahestehende Personen im Verfahren der KESB noch besser in die Sachverhaltsabklärungen der Behörden einzubeziehen. Vorbehalte wurden hingegen zum Vorschlag geäussert, nahestehenden Personen im Verfahren eigene Verfahrensrechte zu erteilen.

Faktischen Lebenspartnerschaften mehr Gewicht geben

Zustimmung gibt es weiter zum Vorschlag, dass künftig auch faktische Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner das Recht haben sollen, ihre urteilsunfähigen Partnerinnen oder Partner zu vertreten. Allerdings fordern mehrere Teilnehmende eine Präzisierung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit von einer faktischen Lebensgemeinschaft gesprochen werden kann.

Ebenfalls begrüsst wird in der Vernehmlassung die Idee, dass die Kantone künftig eine Amtsstelle bezeichnen, bei welcher Vorsorgeaufträge hinterlegt werden können. Anerkannt wird ausserdem der Bedarf nach einer Bundesstatistik im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wird schliesslich auch geprüft, ob die umfassende Beistandschaft noch angebracht ist oder abgeschafft werden sollte.  

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, gestützt auf die Resultate der Vernehmlassung bis im Sommer 2025 eine Botschaft auszuarbeiten.


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