Schweiz und Italien unterzeichnen dauerhafte Steuerregeln für das Homeoffice

Bern, 06.06.2024 - Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Grenzgängerabkommen unterzeichnet. Das Protokoll regelt die Frage der Besteuerung von Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger dauerhaft.

Seit dem 1. Januar 2024 haben alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Das Homeoffice wirkt sich weder auf den Staat, der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuert, noch auf den Status von Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus.

Die Besteuerungsregel basiert auf einer Verständigungsvereinbarung, auf die sich die Schweiz und Italien im November 2023 geeinigt hatten. Ein nun unterzeichnetes Änderungsprotokoll wird die Verständigungsvereinbarung ablösen. An den Eckpunkten der bestehenden Regelung ändert sich damit nichts. Das Änderungsprotokoll tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Genehmigungsprozesse in beiden Ländern abgeschlossen sind. Es gilt ab dem 1. Januar 2024.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel.-Nr. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
http://www.sif.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-101280.html