Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds

Bern, 31.05.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Mai 2024 die Botschaft zur Genehmigung der Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, der entsprechenden Anpassung der Beiträge der Schweiz an die IWF-Mittel zuzustimmen.

Der IWF hat die Aufgabe, die Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu gewährleisten. Zu diesem Zweck kann der IWF den Mitgliedstaaten in ausserordentlichen Situationen Kredite gewähren. Eine solide Eigenfinanzierung trägt dazu bei, dass der IWF diesen Auftrag auch in Zukunft effektiv und glaubwürdig wahrnehmen kann.

Im Dezember 2023 haben die Gouverneurinnen und Gouverneure des IWF beschlossen, die Quoten der Mitgliedstaaten und damit die Eigenmittel des IWF proportional um 50 Prozent zu erhöhen. Die relativen Länderanteile und Stimmgewichte bleiben dabei unverändert. Auch die Gesamtmittel des IWF für die Kreditvergabe werden nicht erhöht. Dies deshalb, weil mit Inkrafttreten der Quotenerhöhung die dem IWF über die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) und bilateralen Kreditvereinbarungen (BKV) zur Verfügung gestellten ausserordentlichen Mittel im selben Umfang reduziert werden. Dieses Paket ist nun durch die IWF-Mitgliedstaaten zu genehmigen.

Neu wird die Schweizer Quote ca. 10 Milliarden Franken betragen, bei einem Quotenanteil von unverändert 1,21 Prozent. Insgesamt wird die Schweiz dem IWF über die Quoten und die NKV weiterhin finanzielle Mittel im Umfang von rund 20 Milliarden Franken zur Verfügung stellen. Diese Mittel werden durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) ohne Garantie des Bundes bereitgestellt, sodass sich für den Bund weder aus der bestehenden Quote noch aus deren Erhöhung finanzielle Verpflichtungen ergeben. Mit der Quotenanpassung entfällt die BKV der Schweiz und mit ihr die entsprechende Garantie des Bundes gegenüber der SNB.

Die Bereitstellung von Mitteln für die IWF-Kreditvergabe ist Teil der aktiven Mitwirkung der Schweiz bei der Sicherung der internationalen Finanz- und Währungsstabilität. Diese ist für die Schweiz als offene und innovative Volkswirtschaft mit eigener Währung und einem international stark verflochtenen Finanzsektor von besonderer Bedeutung.


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