Der Bundesrat aktualisiert die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung

Bern, 31.05.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Mai 2024 die aktualisierte Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung gutgeheissen. Die bisherige Strategie stammte aus dem Jahr 2015. Seither sind neue operative Massnahmen und Instrumente in Kraft getreten. Diese wurden in die Strategie integriert. Künftig soll die Strategie alle vier Jahre überprüft werden.

Die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung wurde 2015 unter der Leitung der Kerngruppe Sicherheit (KGSi) entwickelt. Die relevanten Behörden von Bund und Kantonen haben unter der Federführung von fedpol die Strategie nun überprüft und punktuell angepasst.

Die Überprüfung der Strategie ergab, dass keine grösseren Anpassungen erforderlich sind. Die Strategie bestätigt die vom Bund und den Kantonen etablierten Aktivitäten und Prozesse. Den Kampf gegen den Terrorismus führen Bund und Kantone weiterhin in den vier Handlungsfeldern Prävention, Repression, Schutz und Krisenvorsorge. Die sechs Ziele - insbesondere die Verhinderung von Terrorismus auf Schweizer Territorium und die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft bei der Verhinderung und Bekämpfung von Terrorismus - bleiben bestehen. Die Erläuterungen zu den Zielen wurden punktuell präzisiert. Eines der Ziele verweist nun beispielsweise explizit auf den Schutz von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen.

Breiterer Terrorismusbegriff

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) schätzt die terroristische Bedrohung in der Schweiz nach wie vor als erhöht ein. Sie wird weiterhin hauptsächlich vom Dschihadismus beeinflusst wie bei den Terroranschlägen in Morges und Lugano (2020). Anschläge wie die in Halle (2019), Hanau (2020) oder Bratislava (2022) haben jedoch gezeigt, dass der Terrorismus vielfältige ideologische Ursachen hat. Daher ist in der neuen Strategie das Terrorismusverständnis Ideologie-neutraler formuliert; der Fokus liegt nicht mehr rein auf dem Dschihadismus und öffnet den Blick auch für Terrorismus von anderen extremistischen Ideologien. Die Definition ist damit unabhängig von den Motiven und Ideologien der Täter anwendbar.

Darüber hinaus hat die Verschärfung der Konflikte im Nahen Osten die Risiken und Spannungen, insbesondere gegenüber der jüdischen Gemeinschaft, erhöht. In einem Aufruf des «Islamischen Staates» wurde beispielsweise gezielt dazu aufgefordert, Synagogen anzugreifen. Seither kam es in Europa und der Schweiz zu mehreren antisemitischen Vorfällen. In Zürich griff ein Minderjähriger einen Mann jüdischen Glaubens mit einem Messer an.

Neue gesetzliche Möglichkeiten

Seit 2015 hat die Schweiz die gesetzlichen Möglichkeiten zur Terrorismusbekämpfung ausgebaut. Diese sind nun in die neue Strategie integriert. Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) bietet der Polizei beispielsweise mehr Möglichkeiten bei terroristischen Bedrohungen. Darüber hinaus erschwert das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe den Zugang zu allgemein gebräuchlichen chemischen Substanzen, die zur Herstellung von Sprengstoffen für terroristische Zwecke missbraucht werden können.

Umgesetzte Massnahmen

Die Koordination zwischen den verschiedenen Behörden, die an der Terrorismusbekämpfung und der Ereignisbewältigung beteiligt sind, wurde seit 2015 deutlich verbessert. Seit der Verabschiedung der Strategie haben Bund und Kantone zudem zwei nationale Aktionspläne gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus verabschiedet. Die Umsetzung der daraus resultierenden Massnahmen trägt massgeblich zur Erreichung vieler der in der Strategie vorgesehenen Ziele bei. Per 1. Januar 2023 wurde der Nationale Terrorausschuss (NATA) geschaffen. Das ist ein politisches Koordinierungsorgan, das im Falle einer Terrorlage die zuständigen Mitglieder der Bundes- und Kantonsregierungen zusammenführt und die Kommunikation koordiniert.

Häufigere Überprüfung

Seit der Annahme der ursprünglichen Version der Strategie sind mehr als acht Jahre vergangen. Der Rhythmus für die Überarbeitung und Aktualisierung der Strategie wird auf vier Jahre verkürzt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bis Ende 2027 eine Evaluation der Strategie vorzunehmen und dem Bundesrat bei Bedarf Anpassungen vorzuschlagen.


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