Europaratskonvention zu KI unter Mitarbeit der Schweiz verabschiedet

Biel/Bienne, 17.05.2024 - Am 17. Mai 2024 hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 133. Tagung das Übereinkommen über künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet. Am Ministertreffen nahm auch der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Ignazio Cassis teil. Das Übereinkommen soll gewährleisten, dass der Einsatz von KI im Einklang mit den Rechtsnormen in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfolgt. Die Schweiz hatte sich aktiv an den insgesamt eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungen beteiligt.

Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Europarats hat sein Ministerkomitee einstimmig den Text verabschiedet, der im März bereits vom Ausschuss für künstliche Intelligenz (Committee on Artificial Intelligence, CAI) angenommen worden war. Das Übereinkommen über KI wird im September 2024 für alle Staaten zur Unterzeichnung aufgelegt. Bei einer Ratifikation durch die Schweiz muss es in das innerstaatliche Recht überführt werden. 

Das Übereinkommen schafft einen gemeinsamen und rechtsverbindlichen Rahmen für KI-Systeme. Dieser stellt unter anderem sicher, dass die Normen des Europarats und andere internationale Standards in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei der Entwicklung und Nutzung dieser Systeme eingehalten werden. Dabei stützt es sich auf allgemeine Regeln und Grundsätze wie Transparenz, Robustheit, Nichtdiskriminierung und Schutz der Privatsphäre. Ausserdem fördert es über die Grenzen Europas hinaus Werte und einen gemeinsamen Rahmen, die es zu beachten gilt.

Thomas Schneider, Botschafter und Vizedirektor des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM), leitete die Verhandlungen als Vorsitzender des CAI. Die Schweizer Verhandlungsdelegation setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern des BAKOM, des EDA und des Bundesamts für Justiz (BJ) zusammen. Angeführt wurde sie von Roger Dubach, dem stellvertretenden Direktor in der Direktion für Völkerrecht des EDA.


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