Massnahmen zur Entlastung des Asylsystems bewähren sich

Bern-Wabern, 10.05.2024 - Seit einem halben Jahr führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Bundesasylzentrum Zürich ein 24-Stunden-Verfahren für aussichtlose Asylgesuche von Personen aus nordafrikanischen Staaten durch. Seither ist die Zahl von Asylsuchenden aus diesen Ländern um 62 Prozent zurückgegangen. Seit Ende April werden diese stark beschleunigten Verfahren in allen Asylregionen durchgeführt. Zudem arbeiten Bund und Kantone noch enger zusammen, um gezielt gegen die kleine Zahl von Intensivstraftätern aus dem Asylbereich vorzugehen. Der Zugang zu den Bundesasylzentren wird an den Wochenenden vorerst nicht eingeschränkt, der Missbrauch der Unterbringungsstrukturen soll mit anderen Massnahmen verhindert werden.

Bei den Herkunftsstaaten Marokko, Algerien und Tunesien liegt die Asylgewährungsquote um ein Prozent. Seit November 2023 werden die Asylgesuche der meisten Personen aus den drei genannten Maghreb-Staaten und aus Libyen im Bundesasylzentrum (BAZ) Zürich in einem sehr eng getakteten Asylverfahren behandelt. Sämtliche wesentlichen Verfahrensschritte werden innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen. Dies sind die Registrierung, die Erfassung der biometrischen Daten, der Abgleich der Fingerabdrücke mit der europäischen Fingerabdruckdatenbank Eurodac, Identitätsabklärungen und ein Dublin-Gespräch oder die Anhörung zu den Asylgründen sowie die Einleitung des Übernahmeersuchens an den Dublin-Partnerstaat bei Dublin-Fällen. Das Ziel ist, dass diese Personen, die in den allermeisten Fällen keinen Schutz erhalten und die Schweiz rasch wieder verlassen müssen, die Asylstrukturen nicht unnötig belasten. Damit können Ressourcen für jene Asylsuchenden freigespielt werden, die wirklich verfolgt sind. Seit der Einführung dieser Verfahren ist die Zahl von Asylsuchenden aus diesen vier Staaten, die sich im BAZ Zürich aufhalten, denn auch um 62 Prozent zurückgegangen. Seit Einführung des 24-Stunden-Verfahrens in Zürich ist die Zahl der Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten in den Bundesasylzentren schweizweit um rund 40 Prozent gesunken.

Seit November 2023 wurden im BAZ Zürich insgesamt 413 Asylgesuche von Personen aus Nordafrika gestellt. In 102 Fällen wurde nicht darauf eingetreten, weil ein anderer europäischer Staat im Rahmen des Dublin-Systems für die Durchführung zuständig ist. In 185 Fällen wurde das Gesuch abgeschrieben, weil die Asylsuchenden das BAZ verliessen oder ihre Mitwirkungspflicht verletzten. Bei 98 dieser Abschreibungen wurde zudem eine Wegweisung in einen anderen Dublin-Staat verfügt. In 31 Fällen wurde das Asylgesuch abgelehnt. Es gab keine Asylgewährungen. Das Bundesverwaltungsgericht überprüfte 14 Asylentscheide, die das SEM im 24-Stunden-Verfahren gefällt hatte. Es bestätigte alle Entscheide des SEM. Seit Ende April 2024 werden die 24-Stunden-Verfahren nun in allen sechs Asylregionen durchgeführt.

Pikettdienst am Wochenende wird geprüft

In der Vergangenheit kam es regelmässig vor, dass sich Asylsuchende an den Wochenenden in den BAZ gemeldet haben und wieder abreisten, bevor ihre Fingerabdrücke erfasst und das Asylverfahren formell eröffnet werden konnten. Eine Zugangsbeschränkung an den Wochenenden wäre nur schwierig umsetzbar, weil der Zugang für verletzliche Personen weiterhin gewährleistet werden muss. Um das sicherzustellen und vulnerablen Personen auch weiterhin Schutz zu gewähren, prüft das SEM nun die Einführung einer Pikettorganisation an den Wochenenden in einzelnen BAZ. Diese Mitarbeitenden würden unmittelbar nach Eintritt die Fingerabdrücke nehmen und prüfen, ob jemand zugangsberechtigt ist oder nicht. Abgewiesen würden insbesondere Personen, deren Asylgesuch bereits in einem anderen BAZ behandelt wird, deren Asylverfahren abgeschlossen ist oder deren Gesuch in den letzten fünf Jahren abgeschrieben worden ist.

Vor dem Entscheid über die Einführung einer solchen Pikettorganisation, wird das SEM bis im Sommer analysieren, wie viele Personen sich nach der Einführung der 24-Stunden-Verfahren an den Wochenenden in den BAZ melden und nach kurzer Zeit wieder abreisen. Sollte sich das Phänomen kaum mehr zeigen, kann auf die Einführung weitergehender Massnahmen verzichtet werden.

Schriftliche Begründung von Asylgesuchen ist keine Option

Ebenfalls geprüft hat das SEM, ob Asylsuchende aus Herkunftsstaaten mit einer sehr tiefen Schutzquote ihr Asylgesuch in Zukunft vorab schriftlich begründen müssen und welche rechtlichen Anpassungen dafür notwendig wären. Da diese Massnahme mit erheblichen rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten in der Umsetzung verbunden wäre, wird diese Option vorerst nicht weiterverfolgt. Das SEM prüft im Rahmen der Erarbeitung der neuen Asyl-Strategie zusammen mit den Kantonen Alternativen.

Runde Tische mit Kantonen finden bereits statt

Die Migrationsbehörden von Bund und Kantonen und die kantonalen Strafverfolgungsbehörden haben zudem ihre Zusammenarbeit verstärkt, um noch gezielter und wirkungsvoller gegen die kleine Zahl krimineller und sehr mobiler Intensivtäter aus dem Asyl- und Ausländerbereich vorzugehen. Durch die enge Absprache der beteiligten Behörden sollen der Informationsfluss verbessert und alle straf- und ausländerrechtlichen Massnahmen optimal ausgeschöpft werden. Dafür werden in allen Asylregionen runde Tische mit allen beteiligten Akteuren durchgeführt. Im Kanton Tessin haben bereits zwei Gespräche stattgefunden, ein drittes ist geplant. In den Kantonen Neuenburg, Thurgau, St. Gallen, Obwalden und Luzern haben bereits erste Runde Tische stattgefunden oder finden demnächst statt, in den anderen Standortkantonen sind sie in Vorbereitung.


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