EDÖB schliesst Untersuchungen gegen das Unternehmen Xplain und die Bundesämter fedpol und BAZG ab

Bern, 01.05.2024 - Der EDÖB hat bei den drei Untersuchungen Verletzungen des Datenschutzgesetzes festgestellt, die auf Fehler im Supportprozess zurückzuführen sind. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen auf, dass Personendaten vom fedpol und BAZG einerseits ohne die notwendigen Datenschutzvorkehrungen an Xplain gelangten und diese andererseits anschliessend datenschutz- und teilweise vertragswidrig von Xplain aufbewahrt wurden.

Nach dem Ransomware-Vorfall auf das Unternehmen Xplain im Mai 2023 wurden zahlreiche Personendaten der Bundesverwaltung, darunter auch besonders schützenswerte Personendaten, im Darknet publiziert. Diese Daten waren auf einem Server von Xplain gespeichert. Der EDÖB hat daraufhin am 20.06.23 gegen die Bundesämter für Polizei (fedpol) und Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und am 13.07.23 gegen das Unternehmen Xplain je eine Untersuchung eröffnet. Er hat insbesondere untersucht, unter welchen Umständen die Daten von den untersuchten Bundesämtern an Xplain übermittelt und auf den Server von Xplain gespeichert wurden.

In seinen Berichten kommt der EDÖB zum Schluss, dass weder das fedpol noch das BAZG mit Xplain klar vereinbart hatten, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Personendaten im Rahmen von Supportleistungen durch Xplain auf deren Server gespeichert werden dürfen. Es hätte ausdrücklich festgehalten werden müssen, in welchem Umfang Personendaten an Xplain übermittelt und von Xplain gespeichert werden dürfen. Der tatsächliche Prozess war so ausgestaltet, dass Personendaten im Rahmen von Supportfällen an Xplain gelangten, ohne dass genaue Anforderungen für die Übermittlung und die Erfüllung der Datensicherheit bei Xplain definiert wurden. Dadurch entstand auf dem Server von Xplain eine Sammlung von unstrukturierten Daten aus den Bundesämtern. Der EDÖB stellte zudem fest, dass die Menge an Personendaten, die im Rahmen dieses Prozesses übertragen wurden, unverhältnismässig war.

Xplain hatte keine Zugriffsmöglichkeiten auf die Datenbanken des fedpols oder des BAZG. Das Unternehmen hätte jedoch wissen müssen, dass die von ihr programmierten Supportfunktionen auch Personendaten enthalten können und diese damit im Rahmen der Supportprozesse auf ihrem Server bearbeitet werden. Für diese Bearbeitungen hat Xplain als Auftragsbearbeiterin keine angemessenen Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit oder des Informationsschutzes gemäss Best Practice getroffen. Was die Aufbewahrung von Personendaten der Bundesverwaltung betrifft, verletzte Xplain die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Zweckbindung und der Verhältnismässigkeit. Zudem hat Xplain, trotz vereinzelt vorhandener vertraglicher Löschpflichten, diese Personendaten vertragswidrig aufbewahrt.

Der EDÖB hat gegenüber dem BAZG, fedpol und Xplain Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzung die Risiken weiterer Datenschutzverletzungen nachhaltig minimieren sollen. Die drei Adressaten haben eine dreissigtägige Frist, um dem EDÖB mitzuteilen, ob sie die Empfehlungen annehmen.

Hinweis: Parallel zu der vom EDÖB als unabhängige Untersuchungsbehörde nach Massgabe des DSG durchgeführten Untersuchung führte der Bundesrat in Anwendung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) eine Administrativuntersuchung durch, die sich ebenfalls mit dem Datenabfluss bei der Xplain AG befasste und deren Schlussbericht ebenfalls am 01.05.2024 publiziert wird. Die beiden Untersuchungen wurden voneinander unabhängig durchgeführt.


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