Reform der beruflichen Vorsorge

Am 22. September 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) ab.

In Kürze

Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträ­gen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Pensionskassenrente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenann­ten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten. Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassen­rente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen. 

Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künfti­gen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen.

Abstimmungsfrage: 

Wollen Sie die Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament ist die Reform nötig, damit die künftigen Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge wieder ausreichend und langfristig finanziert sind. Menschen, die wenig verdienen, sind im Alter besser abgesichert. Davon profitieren vor allem Frauen.

Empfehlung des Referendumskomitees

Laut dem Komitee sinken die Renten aus den Pensions­kassen seit Jahren und sind für viele Arbeitnehmende zu tief. Mit der Reform drohten zusätzliche Rentenkürzungen. Die Versicherten würden mehr bezahlen, aber weniger Rente erhalten. Dagegen schöpfe die Finanzindustrie Milliarden ab – auf Kosten der Versicherten.

Video

  • Reform der beruflichen Vorsorge: Erklärvideo 
  • Reform der beruflichen Vorsorge: Video in Gebärdensprache

Ansprache

  • Video: Ansprache des Bundesrates - Reform der beruflichen Vorsorge 
  • Audio: Ansprache des Bundesrates - Reform der beruflichen Vorsorge

Letzte Änderung 05.08.2024

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Die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen:

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20240922/reform-der-beruflichen-vorsorge.html