Änderung des TIR-Zollübereinkommens
Änderung des TIR-Zollübereinkommens
21.12.2005 - Der Bundesrat hat heute einer Änderung des TIR-Zollübereinkommens (internationaler
Strassentransport) zugestimmt. Das Übereinkommen regelt den Warentransport mit Hilfe
eines international genormten Zolldokuments.
Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1977 wird das TIR-Übereinkommen
laufend den neusten Zollvorschriften und technischen Normen für Fahrzeuge, mit denen
internationale Transporte auf der Strasse durchgeführt werden, angepasst. Die heute
angenommene Änderung sieht vor, dass die Inhaber eines Carnet TIR neu in diesem
Zolldokument auch ihre persönliche Identifikationsnummer vermerken müssen. Diese
wird in der Schweiz durch den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG vergeben.
Die Änderung des Abkommens soll eine bessere Kontrolle der Verwendung des Carnet
TIR ermöglichen.
Adresse für Rückfragen
Georges-Henri Bauer, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 17
Jean-Jacques Amstutz, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 65 32
Herausgeber
EFD - Eidgenössisches Finanzdepartement (Bern, 21.12.2005)
Internet: http://www.efd.admin.ch
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