Lohn- und Pensionskassenvergleich beim Bund
Lohn- und Pensionskassenvergleich beim Bund
12.12.2005 - Die Basislöhne des Bundespersonals sind mit jenen grosser Arbeitgeber
mehrheitlich vergleichbar. Bei den variablen Lohnbestandteilen hingegen sind grosse
Unterschiede zu Ungunsten der Bundesverwaltung auszumachen. Ebenso bezahlt das Bundespersonal
generell höhere Pensionskassenbeiträge als die Mitarbeitenden der Vergleichsorganisationen.
Dies haben zwei vergleichende Studien ergeben, welche der Bundesrat am 9. Dezember
2005 zur Kenntnis genommen hat.
Die Anstellungsbedingungen des Bundespersonals sind regelmässig Gegenstand von parlamentarischen
Vorstössen. Der Vorsteher des Eidg. Finanzdepartements hat das Eidg. Personalamt
im Mai 2005 deshalb beauftragt, die Entlöhnungspolitik des Bundes einer ganzheitlichen
Einschätzung zu unterziehen. Gleichzeitig wollte er dadurch Klarheit über die Stellung
der Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Die Ergebnisse liegen in Form
einer Lohnvergleichsstudie und eines Pensionskassenvergleichs nun vor. Die Studien
wurden in Zusammenarbeit mit externen Beratungsunternehmen durchgeführt. Die Lohnvergleichsstudie
wurde vom schweizerischen Arbeitgeberverband und einem Vertreter der Verhandlungsgemeinschaft
des Bundespersonals (VGB) begleitet.
Die wichtigsten Ergebnisse sind:
- Die Basislöhne des Bundespersonals sind mit jenen in der Privatwirtschaft und
in den Kantonen mehrheitlich vergleichbar. Bei den variablen Lohnbestandteilen wie
Boni und Mitarbeiterbeteiligungen bestehen zwischen Bund und Privatwirtschaft insbesondere
beim Kader grosse Unterschiede. Dies, weil die Bundesverwaltung keine erfolgs- oder
nur geringe leistungsabhängige Lohnbestandteile kennt.
- Ab dem mittleren Kaderbereich (ab Lohnklasse 24) beginnt sich die Lohnschere zwischen
Bund und Privatwirtschaft zu öffnen. Diese Entwicklung spitzt sich beim höheren
Kader zu; beim Topkader nimmt sie ein bedeutendes Ausmass zugunsten der Privatwirtschaft
an. Zurückzuführen sind die Unterschiede mehrheitlich auf die höheren variablen
Lohnbestandteile in der Privatwirtschaft.
- Die Lohnnebenleistungen sind in der Bundesverwaltung leicht tiefer als in den
Vergleichsorganisationen. Etwa gleichwertig sind die Leistungen im Bereich der Treueprämien,
der Unterstützung bei Aus- und Weiterbildung oder bei der Lohnfortzahlung bei Krankheit
oder Mutterschaft. Im Bereich der Kinder- und Ausbildungszulagen liegt die Bundesverwaltung
teilweise über den in den Kantonen geltenden und von den Vergleichsorganisationen
mehrheitlich angewendeten Werten. Dies, weil der schweizweit einheitliche Ansatz
der Bundesverwaltung dem verfassungsmässigen Gleichbehandlungsgebot Rechnung trägt.
Hingegen richtet die Hälfte der Vergleichsunternehmen zusätzlich eine Familienzulage
aus, was in der Bundesverwaltung nicht mehr der Fall ist. Geringer als im Vergleichsmarkt
sind die Leistungen des Bundes im Bereich der Personalverpflegung, der Pauschalspesen,
der Versicherungsleistungen (z. B. Nichtbetriebsunfallversicherung, Unfallversicherung)
sowie des Freizeitangebots.
- Die weiteren Anstellungsbedingungen sind mit jenen in der Privatwirtschaft und
den Kantonen grundsätzlich vergleichbar. Die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit
liegt beim Bund mit 42 Stunden über dem Schnitt der Vergleichsorganisationen. Ab
dem 50. Altersjahr gewährt die Bundesverwaltung mehr Ferien als die Vergleichsunternehmen.
Mit durchschnittlich 11 Ausgleichstagen sieht der Bund eine leicht höhere Anzahl
bezahlter Feiertage vor als das Gros der Vergleichsunternehmen (8 - 12 Tage). Auch
dies ist eine Folge des Gleichbehandlungsgebots.
- Die Mitarbeitenden des Bundespersonals leisten generell höhere Beiträge an die
berufliche Vorsorge als die Mitarbeitenden in den Vergleichsunternehmen. Bei einer
Pensionierung im Alter 65 liegen die Altersleistungen der Pensionskasse PUBLICA
heute im Mittelfeld der Vergleichseinrichtungen. Mit der vorgesehenen Umstellung
auf das Beitragsprimat bleiben die Leistungen im Alter 65 praktisch gleichwertig.
Unter dem revidierten PUBLICA-Gesetz werden die Renten bei vorzeitiger Pensionierung
zwischen dem 60. und 65. Altersjahr unter die Werte der Vergleichseinrichtungen
sinken. Zudem werden künftig ältere Versicherte im Vergleich beitragsmässig übermässig
stark belastet.
- Bei den Invaliditätsleistungen liegt der von der PUBLICA vorgesehene Plan bei
jüngeren Versicherten (Alter 35) im Durchschnitt der Vergleichsfirmen, bei älteren
(ab Alter 50) leicht darunter. Diese Leistungen sind bereits heute so. Die Ehegattenrenten
im Todesfall vor der Pensionierung liegen im vorgesehenen Plan tiefer als bei den
Vergleichseinrichtungen und als im bisherigen Plan.
Wie geht es weiter?
Die Bundesverwaltung steht als Arbeitgeberin in direkter Konkurrenz mit schweizerischen
und internationalen Organisationen und Unternehmen. Das Eidg. Personalamt wird
deshalb bis im Sommer 2006 Empfehlungen erarbeitet, wie die Anstellungsbedingungen
der Bundesverwaltung mittelfristig auf konkurrenzfähigem Niveau gehalten werden
können. Die Vorschläge werden dem Bundesrat vorgelegt.
Wichtige Informationen zu den beiden Studien:
Am Lohnvergleich haben sich 14 Unternehmen der Privatwirtschaft, drei bundesnahe
Unternehmen sowie vier kantonale Verwaltungen beteiligt. Verglichen wurden insgesamt
34 Funktionen der Bundesverwaltung. Dazu wurden die Lohndaten von 31'046 Personen
- darunter 4'357 Mitarbeitende der Bundesverwaltung - erhoben, mit einer bewährten
Funktionsbewertungsmethode vergleichbar gemacht und ausgewertet. Neben diesen quantitativen
Werten wurden Lohnnebenleistungen sowie weitere Anstellungsbedingungen erfragt und
ausgewertet.
Bei der Auswahl der Unternehmen wurde geachtet auf: Branchenzugehörigkeit, Standort
(national, Einbezug der Westschweiz), Grösse (mehr als 1000 Mitarbeitende), Durchlässigkeit
im Arbeitsmarkt (direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber Bund). Zwei weitere Unternehmen
wurden nur in den Pensionskassenvergleich einbezogen. Dieser fand parallel zur
Lohnvergleichsstudie statt. Inhalt waren die Vorsorgeleistungen sowie die Beitragsstruktur
der Pensionskasse PUBLICA. Verglichen wurden Alters- und Risikoleistungen, die Überbrückungsrenten
bei vorzeitiger Pensionierung sowie die Beiträge an die heutige Vorsorge des Bundes
im Leistungsprimat und an die künftige Vorsorge im Beitragsprimat.
Da die detaillierten Ergebnisse den in den Studien aufgeführten Unternehmen vorbehalten
sind, werden diese nicht im elektronischen Netz veröffentlicht.
Links
Synthese der 2005 in Auftrag gegebenen Vergleichsstudien http://www.efd.admin.ch/d/dok/berichte/2005/12/vergleich.htm
Adresse für Rückfragen
Juan Gut, Direktor Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01
Marco Terribilini, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 47
Herausgeber
EFD - Eidgenössisches Finanzdepartement (Bern, 12.12.2005)
Internet: http://www.efd.admin.ch
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch