Bundesrat begrüsst die Vorschläge der Rechtskommission des
Nationalrates
Bern, 09.11.2005. Der Bundesrat begrüsst das Bestreben, die Opfer von
Gewalt, Drohungen und Nachstellungen besser zu schützen. Dies hält er in seiner
Stellungnahme zu entsprechenden Vorschlägen der Rechtskommission des
Nationalrates fest.
Gemäss
dem Entwurf eines neuen Artikels im Zivilgesetzbuch (ZGB) sollen die Gerichte
künftig zum Schutz der Opfer eine gewalttätige Person anweisen können, die
gemeinsame Wohnung zu verlassen. Das Gericht soll ferner einer gewalttätigen
Person verbieten können, die unmittelbare Umgebung der Wohnung zu betreten oder
sich dem Opfer zu nähern und mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Vorlage der
Rechtskommission des Nationalrates konkretisiert den Persönlichkeitsschutz in
einem besonders wichtigen Gebiet, schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch
veröffentlichten Stellungnahme. Er begrüsst insbesondere, dass nicht mehr
einseitig das Opfer ausserhalb seiner Wohnung Schutz suchen muss, sondern dass
die gewaltausübende Person aus der Wohnung ausgewiesen werden kann.
Die
Vorlage sieht ferner vor, dass die Kantone Informations-. Und Beratungsstellen
einrichten, um häusliche Gewalt zu vermeiden und Rückfälle gewalttätiger
Personen zu verhindern. Es steht für den Bundesrat ausser Frage, dass
Beratungsstellen notwendig sind. Er hat indessen Bedenken, ob der Bund im ZGB,
das die Verhältnisse unter Privaten regelt, die Kantone zur Errichtung solcher
Stellen verpflichten kann.
Weitere Auskünfte:
Judith
Wyder, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41
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