Vogelgrippe-Impfung von Zoovögeln
Vogelgrippe-Impfung von Zoovögeln
Eine Vogelgrippe-Impfung von Zoovögeln soll im Rahmen eines
Forschungsprojekts geprüft werden. Dies hat das Bundesamt für
Veterinärwesen (BVET) heute Dienstag zusammen mit KantonstierärztInnen
und VertreterInnen von vier wissenschaftlichen geführten Zoos
entschieden. Einen diesbezüglichen Antrag hatten die Zoos Basel,
Zürich, Dählhölzli (Bern) und Goldau ans BVET gestellt. Impfungen gegen
hochansteckende Tierseuchen wie die Vogelgrippe sind in der Schweiz
grundsätzlich verboten. Die Europäische Union hat ihren Zoos die
Impfung unter strengen Sicherheitsauflagen erlaubt.
Die vier wissenschaftlich geführten Zoos möchten mit der Impfung ihre
seltenen und wertvollen Vögel schützen. Zur Zeit ist jedoch nicht klar,
inwieweit die verfügbaren Impfstoffe den verschiedenen Vogelarten
helfen. Die Zoos werden deshalb zusammen mit den Veterinärbehörden ein
Forschungsprojekt erarbeiten, in dem die Wirksamkeit und
Verträglichkeit der Impfung geklärt werden soll. Die Kosten des
aufwändigen Projektes tragen die Zoos.
Schon jetzt ist klar, dass für dieses Forschungsprojekt sehr
restriktive Bedingungen gelten werden. Die allenfalls geimpften Vögel
müssen eindeutig gekennzeichnet werden und die Zoovögel müssen intensiv
tierärztlich überwacht sein. Bei geimpften Tieren ist es möglich, dass
sie zwar nicht an Vogelgrippe erkranken, das Virus aber dennoch
aufnehmen und weitergeben können. Aus all den Gründen kommt eine
Vogelgrippe-Impfung nur in den wissenschaftlich geführten Zoos in
Frage.
Marcel Falk Kommunikation BVET 031 323 84 96