Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Bern, 02.11.2005. Künftig sollen Ausländer Grundstücke in der Schweiz ohne ein kompliziertes Bewilligungsverfahren kaufen können. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Lex Koller heute nicht mehr notwendig und soll deshalb aufgehoben werden. Dies dürfte wichtige volkswirtschaftliche Impulse auslösen. Um negative Auswirkungen im Ferienwohnungsbau zu vermeiden, die namentlich in Tourismusgebieten auftreten könnten, sieht der Bundesrat flankierende raumplanerische Massnahmen vor. Er hat am Mittwoch die Vorschläge des EJPD und UVEK bis Ende Februar 2006 in die Vernehmlassung geschickt.
Das Bundesgesetz über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) ist heute nicht mehr notwendig, hält das
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in seinem Bericht fest. Die Gefahr
einer Überfremdung des einheimischen Bodens, zu deren Bekämpfung das Gesetz
geschaffen worden ist, besteht - mit Ausnahme weniger Gemeinden - nicht mehr. In
einigen Fremdenverkehrsorten gibt es noch eine starke ausländische Nachfrage
nach Ferienwohnungen, was durch raumplanerische Massnahmen vermindert werden
soll.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes
ist im Lauf der Zeit stark eingeschränkt worden. Es erfasst heute grundsätzlich
nur noch den Erwerb von Ferienwohnungen und von nicht selbst genutztem
Wohneigentum. Betrieblich genutzte Grundstücke können Personen im Ausland schon
seit einiger Zeit bewilligungsfrei erwerben, auch wenn sie selber kein Gewerbe
darauf betreiben.
Wünschenswerte Impulse für die
Wirtschaft
Nach der Aufhebung der Lex Koller
könnten Personen im Ausland ohne das komplizierte Bewilligungsverfahren auch
Bauland und Wohnliegenschaften (Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie
Stockwerkeinheiten) als blosse Kapitalanlage erwerben. Ausländische
Investitionen in den Wohnungsbau dürften wichtige volkswirtschaftliche Impulse
auslösen. Diese Investitionen könnten Arbeitsplätze schaffen oder erhalten und
das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen vergrössern. Mit der Aufhebung
der Lex Koller entfiele zudem der administrative Aufwand insbesondere der
kantonalen Bewilligungsbehörden.
Raumplanerische Massnahmen besser
geeignet
Der Bestand an Zweitwohnungen ist
- vor allem was die Ferienwohnungen betrifft - insbesondere in gewissen
Tourismusgebieten bereits heute sehr hoch. Eine ungelenkte Zunahme von
Zweitwohnungen steht jedoch im Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gebot
einer haushälterischen Bodennutzung. Zudem beeinträchtigt die zunehmende
Zersiedelung das Landschafts- und Ortsbild, was gerade in Tourismusgebieten
gravierend ist. Ob sich die Ferienwohnungen in schweizerischen oder in
ausländischen Händen befinden, spielt dabei keine Rolle. Zur Lösung des Problems
sind deshalb raumplanerische Massnahmen besser geeignet als eine
Sonderbehandlung von Personen im Ausland.
Kantone und Gemeinden müssen nötige
Vorkehrungen treffen
Mit der vom Eidg. Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vorgeschlagenen Teilrevision
des Raumplanungsgesetzes (RPG) sollen negative Auswirkungen, die mit der
Aufhebung der Lex Koller verbunden sein können, verhindert werden. Die
betroffenen Kantone sollen verpflichtet werden, in ihren Richtplänen diejenigen
Gemeinden und Regionen zu bezeichnen, in denen mit Bezug auf den
Zweitwohnungsbau ein besonderer Regelungsbedarf besteht. Sie sollen dafür
sorgen, dass die betroffenen Gemeinden die nötigen Massnahmen ergreifen. Die
nötigen Vorkehrungen sollen dabei innerhalb einer Frist von drei Jahren ab
In-Kraft-Treten des geänderten RPG getroffen werden. Die Kantone erhalten so die
Möglichkeit, die Thematik des Zweitwohnungsbaus eingebettet in ihre
gesamträumlichen Entwicklungsvorstellungen zu behandeln. Der vorgeschlagene
Lösungsansatz macht sich mit dem kantonalen Richtplan ein bewährtes Instrument
zunutze und belässt den Kantonen bei der konkreten Umsetzung - in Respektierung
der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung im Bereich der Raumplanung - den
nötigen Handlungsspielraum.
Damit die Kantone und Gemeinden genügend Zeit haben, um die nötigen Massnahmen zu treffen, soll die Lex Koller erst rund drei Jahre nach In-Kraft-Treten der vorgeschlagenen Änderung des Raumplanungsgesetzes aufgehoben werden. Solange die Kantone und Gemeinden die nötigen Vorkehrungen, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern, nicht getroffen haben, sollen zudem keine Zweitwohnungen bewilligt werden dürfen.
Weitere Auskünfte:
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Aufhebung der Lex
Koller:
Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41
32
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Flankierende raumplanerische
Massnahmen:
Pierre-Alain Rumley, Direktor des Bundesamtes für
Raumentwicklung, Tel. 079 335 76
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