Bern, 02.11.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Teilrevision der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs
(VEP) beschlossen. Diese Teilrevision erfolgt infolge der Ausdehnung des
Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz
von 1999 auf die 10 neuen EU-Mitgliedstaaten.
Die VEP gilt ab dem Inkrafttreten der
Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (mittels Protokoll zum
Freizügigkeitsabkommen) grundsätzlich auch für die Staatsangehörigen der zehn
neuen EU-Mitgliedstaaten. Die Übergangsregelung für die Angehörigen der neuen
EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Malta und Zypern, unterscheidet sich vom
geltenden Übergangsregime für die Angehörigen der alten EU-Mitgliedstaaten, der
EFTA sowie von Malta und Zypern in Bezug auf Inhalt und Dauer. Aus diesem Grund
muss die VEP revidiert werden.
Diese Verordnungsänderung tritt
parallel zum Protokoll zum Freizügigkeitsabkommen sowie den verstärkten
flankierenden Massnahmen - unter Vorbehalt der rechtzeitigen Ratifizierung durch
den EU-Ministerrat - am 1. Januar 2006 in Kraft.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information
& Kommunikation BFM,
Tel. 031 / 325 93
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