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Gentech-Moratorium ist Gift für die Schweizer Wirtschaft

Gentech-Moratorium ist Gift für die Schweizer Wirtschaft

Bundesrat Joseph Deiss hat heute über Abstimmung vom 27. November 2005
zur Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier
Landwirtschaft" informiert und sich klar für ein Nein eingesetzt. Das
von der Initiative verlangte 5-jährige Gentechmoratorium setze ein
wissenschaftsfeindliches Signal und sei deshalb Gift für die auf
Forschung angewiesenen Wirtschaftszweige. Zudem beschneide das Verbot
die unternehmerische Freiheit von Landwirten und Landwirtinnen sowie
die Wahlfreiheit von Konsumentinnen und Konsumenten unnötig.

Die Initiative verlangt ein 5-jähriges Verbot sowohl für den Import wie
auch für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten
vermehrungsfähigen Pflanzen, Pflanzenteilen und Gentech-Saatgut, welche
für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche
Anwendung bestimmt sind. Das Verbot würde ebenfalls für gentechnisch
veränderte Tiere in der Landwirtschaft gelten. Hingegen könnten
Gentech-Lebensmittel weiterhin eingeführt sowie Gentech-Futtermittel
eingesetzt werden.

Der Bundesrat stellt fest, dass die Initiative faktisch nicht weiter
greift als das seit Anfang 2004 geltende Gentechnikgesetz mit seinem
umfassenden Schutz. Das Gesetz verbietet  das Halten gentechnisch
veränderter Tiere in der Landwirtschaft zeitlich unbeschränkt und nicht
nur für fünf Jahre wie die Initiative. Für gentechnisch veränderte
Pflanzen schreibt das Gentechnikgesetz ein strenges Prüfverfahren vor,
das mindestens fünf Jahre dauern würde und damit ebenso lange wie das
Moratorium. Bis anhin wurde übrigens kein solches Prüfverfahren
gestartet. Das Gesetz stellt zudem durch eine vorgeschriebene
Deklaration sicher, dass Konsumentinnen und Konsumenten frei wählen
können, ob sie gentechnisch veränderte Produkte kaufen wollen oder
nicht. Auch die gentechnikfreie Landwirtschaft und die natürliche
Vielfalt werden durch das Gesetz ausdrücklich geschützt.

Die heutige Regelung setzt damit auf einen streng kontrollierten Umgang
mit Gentechnologie statt auf Verbote. Der Bundesrat hält Verbote von
sich entwickelnden Technologien grundsätzlich für falsch. Das Parlament
folgte dem Bundesrat. Mit grossem Mehr empfahl der Ständerat die
Initiative zur Ablehnung. Der Nationalrat votierte nach
Stimmengleichheit durch den Stichentscheid der Präsidentin für ein
Nein.

Marcel Falk, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel. 031 323 84 96  Markus
Hardegger, Bundesamt für Landwirtschaft, Tel. 031 324 98 51