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Branchenübliche Arbeitsbedingungen werden eingehalten

Medienmitteilung

Branchenübliche Arbeitsbedingungen werden eingehalten

Das im Jahr 2004 eingeführte Konzessionssystem im Postmarkt sorgt dafür,
dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen von allen Postanbietern
eingehalten werden. Dieses Fazit zieht das UVEK aus dem ersten
Tätigkeitsbericht des Postregulators. Positiv ist, dass die flächendeckende
postalische Grundversorgung in guter Qualität erbracht wird und ihre
Finanzierung gesichert ist. Noch mangelhaft ist hingegen der von der Post
erbrachte Ausweis über die Kosten der Grundversorgung. Das UVEK verlangt,
dass diese Beanstandungen im laufenden Geschäftsjahr zu bereinigen sind.

Das UVEK hat 2004 mit der Postverordnung ein Konzessionssystem und eine
unabhängige Postregulationsbehörde (PostReg) geschaffen. Sie soll den
Service public und einen fairen Wettbewerb im sich öffnenden Postmarkt
sicherstellen. Der Regulator wacht auch darüber, dass die Arbeitsbedingungen
der Branche eingehalten werden. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist,
wird eine Konzession erteilt.

Der erste Tätigkeitsbericht des unabhängigen Postregulators zeigt, dass das
Konzessionssystem ein wirksames Instrument gegen Sozialdumping ist und die
Sozialpartner zu gemeinsamen Lösungen führt. Vor diesem Hintergrund wurde
der erste Gesamtarbeitsvertrag einer privaten Postunternehmung
abgeschlossen. Zudem ergibt der Bericht, dass die Grundversorgung in guter
Qualität erbracht wird und ihre Finanzierung gesichert ist.

Die Post ist seit diesem Jahr verpflichtet, jährlich einen Nachweis der
Kosten der Grundversorgung zu erbringen. Der Postregulator hat im Auftrag
des UVEK eine Revisionsstelle mandatiert, diese Kosten zu überprüfen. Die
Revisionsstelle hat nun verschiedene Mängel festgestellt. Das UVEK will,
dass die Grundversorgungs-Kosten vollständig und korrekt ausgewiesen werden.
Die Post wird die entsprechenden Massnahmen zu treffen haben.

Die Rolle der Postregulationsbehörde (PostReg)

PostReg nimmt eine unabhängige Aufsichtsfunktion  im Postwesen und im
Postmarkt wahr. Sie soll dafür sorgen, dass die Grundversorgung in guter
Qualität erbracht wird und die Spielregeln des Marktes eingehalten werden.
Darüber hinaus bereitet sie Entscheide zuhanden des UVEK vor. Sie prüft zum
Beispiel Konzessionsgesuche oder Gesuche der Post um Preisfestsetzung im
Monopol (A-Post, B-Post).

Bern, 4.7.2005

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Kommunikation UVEK, 031 322 55 11