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Teilrevision der Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen

3003 Bern, 25. Mai 2005

Medieninformation

Teilrevision der Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen

Der Bundesrat hat die Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen
verabschiedet. Sie tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

Wegen der Reformen in Armee XXI und Verwaltung mussten die Bezeichnungen
verschiedener Verwaltungseinheiten und Entscheidungsträger angepasst werden.
Hauptgegenstand der Anpassung war die Konkretisierung des
"Wahrnehmungsprinzips".

Allein 2004 erfolgten insbesondere gegen Medienschaffende sieben
Strafanzeigen wegen der Veröffentlichung von Anlagestandorten. Mit der
Konkretisierung des Wahrnehmungsprinzips soll nun eine höhere
Rechtssicherheit geschaffen werden.

Danach ist es jedermann erlaubt, Aussenaufnahmen von militärischen Anlagen,
die ohne besondere Vorkehrungen, zum Beispiel durch unerlaubtes Eindringen
in ein umzäuntes Grundstück, erstellt worden sind, anzufertigen und zu
veröffentlichen. Neu wird nun aber ausdrücklich geregelt, dass bei der
Veröffentlichung solcher Aufnahmen keine zusätzlichen Angaben über Standort
oder Zweck beigefügt werden dürfen. Denn diese ergänzenden Angaben können
die Identifikation, sprich die "Enttarnung" der Anlage ermöglichen und damit
ein militärisches Geheimnis verletzen.

Mit der Konkretisierung des Wahrnehmungsprinzips wird eine höhere
Rechtssicherheit angestrebt. Als Folge davon wird eine Reduktion von
Strafanzeigen wegen Bekanntgabe von Standorten und Verwendungszweck von
Anlagen erwartet.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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