Bundesrat beantwortet Vorstösse zu
E-Government
Der Bundesrat prüft die Bildung eines Ausschusses von Bund, Kantonen
und Städten im Bereich E-Government, um die Koordination zwischen den föderalen
Ebenen zu verbessern. Dies erklärt er in seinen Antworten auf fünf
parlamentarische Vorstösse. Die Bundeskanzlei wird im Weiteren dem Bundesrat bis
im Sommer einen Bericht über die
Zukunft des Informationsportals www.ch.ch
mit verschiedenen Varianten vorlegen. www.ch.ch soll zur nationalen Einstiegsseite der
Schweiz ausgebaut werden.
Für den Bundesrat ist
E-Government eine umfassende zentrale Daueraufgabe, welche die Geschäftsbereiche
aller staatlichen Stufen betrifft. Die Hauptverantwortung für die einzelnen
Projekte des Bundes liegt daher bei den Departementen und der Bundeskanzlei. Der
Auftrag der Bundeskanzlei, die Information auf Bundesebene zu koordinieren,
umschliesst auch die Koordination der elektronischen Information. Mit www.ch.ch
betreibt sie zudem das Behördenportal von Bund und Kantonen. Auf
Bundesebene zeichnet das Informatikstrategieorgan Bund (ISB) für Architektur,
Standards, und die Pflege des Projektportfolios verantwortlich sowie für die
Koordination dieser Bereiche mit Kantonen und Gemeinden. Der Bundesrat prüft, ob
im Rahmen der E-Government-Strategie, die bis Ende 2005 aktualisiert wird, ein
Ausschuss von Bund, Kantonen und Städten eingesetzt werden soll, um auf
Regierungsebene eine bessere Koordination sicherzustellen und Prioritäten zu
setzen. Gleichzeitig erinnert er daran, dass der Bund hier kein Weisungsrecht
hat; Kantone und Gemeinden sind für ihre eigenen Projekte selber verantwortlich.
Einen Bedarf für eine „Mrs“ oder einen „Mr“ E-Government analog dem Delegierten
für das Jahr 2000 sieht der Bundesrat aus diesem Grunde
nicht.
Den IKT kommt laut Bundesrat eine zentrale Rolle für Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu, sowohl beim Aufbau der
Infrastrukturen und Dienstleistungen als auch bei der Nutzung durch die
Wirtschaft. In diesem Bereich der Wirtschaft bedarf es aber keiner staatlichen
Strategie. Der Bund will seine Möglichkeiten im Bereich Bildung und Forschung
ausschöpfen, damit die Investitionen, welche die Unternehmen im Bereich der IKT
getätigt haben, optimal und produktiv genutzt werden können.
Untersuchungen
zeigen, dass ein einheitlicher Personenidentifikator sich günstig auf die
Bereitstellung von online Dienstleistungen auswirkt. Der Datenschutz
ist aber auch in diesem Bereich angemessen zu berücksichtigen. Nicht alle
Probleme im Bereich E-Government sind dem Föderalismus anzulasten. Dieser kann
aber die flächendeckende Ausbreitung elektronischer Dienstleistungen behindern,
wenn jeder Kanton und jede Gemeinde für das gleiche Problem eine eigene Lösung
erfindet. Deshalb unterstützt der Bundesrat alle Bemühungen, Kantone und
Gemeinden zur Zusammenarbeit sowie zur gemeinsamen Entwicklung und Nutzung guter
Lösungen zu motivieren.
Den Nutzen des Internetportals www.ch.ch sieht
der Bundesrat im elektronischen Zugang in fünf Sprachen zu allen Informationen
und Diensten der Schweizer Behörden über ein einfaches Wegweisersystem nach
Lebenslagen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger wissen müssen, ob sie die Antwort
auf ihre Frage bei Bund, Kanton oder Gemeinde finden. Auf dem Suchweg – im
Unterschied zu einer Google-Suche – würden die wichtigsten Informationen zur
Frage mitgeliefert. Zudem ist die Verlässlichkeit der Informationsquelle
garantiert, und der Nutzen steigt mit dem Ausbau.
Schliesslich räumt der Bundesrat ein, dass es dem Informationsportal
an Bekanntheit mangelt, da während der Projektphase bewusst nur zurückhaltend
informiert wurde. Mit der Aufnahme des Betriebs von www.ch.ch
auf Anfang 2005 werden jetzt aber Massnahmen ergriffen, um den Bekanntheitsgrad
zu steigern, den Adressatenkreis auszuweiten und www.ch.ch zur nationalen Einstiegsseite
weiterzuentwickeln.
Die ursprüngliche Vision, wonach über die gemeinsame Plattform
Webservices für alle Partner zur Verfügung gestellt werden sollten, ist nach
langen und intensiven Diskussionen aufgegeben worden. Gemäss der Vereinbarung
zwischen Bund und Kantonen für die Jahre 2005/06 stellt die Plattform www.ch.ch selber keine Webservices zur Verfügung.
Die geplanten, für Transaktionen nötigen Webservices, wie beispielsweise die
elektronische Zustellplattform für den sicheren Datenaustausch, wurden von der
Bundeskanzlei im Rahmen des Projekts bis Ende 2004 bereitgestellt und können auf
den Plattformen der Partner eingebaut werden.
23 Kantone haben
die geltende gemeinsame Vereinbarung von Bund und Kantonen unterzeichnet. Die
Bundeskanzlei wird dem Bundesrat bis im Sommer 2005 einen Bericht über die
Zukunft des Informationsportals www.ch.ch mit
verschiedenen Varianten vorlegen, damit das weitere Vorgehen nach Ablauf der
heutigen Vereinbarung Ende 2006 bestimmt werden kann. Bis Ende Jahr wird ein
vernehmlassungsfähiger Entwurf ausgearbeitet, damit im Sommer 2006 die nötigen
Vorgaben für die Budgets 2007 und die folgenden Finanzplanjahre für Bund und
Kantone vorliegen.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Bern, 4. Mai 2005
Interpellation Riklin, Motion Vollmer, Anfrage
Günter
Jürg Römer, Delegierter für die Informatikstrategie des Bundes (ISB),
Tel. 031 / 325 98 98
Jean-Jacques Didisheim, Bereichsleiter
eGovernment ISB, Tel. 031 / 325 90 17
Interpellation Amgwerd, Anfrage
Leutenegger
Amr Huber,
Leiter CC Web BK, Tel. 031 / 323 82 19