Botschaft zur Verfahrensstraffung in der IV vom Bundesrat verabschiedet
Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Änderung des
Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) zur Straffung des Verfahrens
verabschiedet. Mit verschiedenen Massnahmen soll das Verfahren bei
Streitigkeiten über Leistungen der IV gestrafft und beschleunigt werden. Im
Vordergrund stehen die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens anstelle
des Einspracheverfahrens und die Einführung einer moderaten Kostenpflicht
für das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht.
In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat aufgrund des Ergebnisses des
Vernehmlassungsverfahrens verschiedene Massnahmen zur Verfahrensstraffung
vor. Von besonderer Bedeutung ist die Ablösung des Einspracheverfahrens,
welches sich in der Praxis nicht bewährt hat. An seiner Stelle soll das
frühere Vorbescheidverfahren wieder eingeführt werden, bei dem der
frühzeitige und verstärkte Einbezug der Betroffenen im Vordergrund steht.
Als weitere wichtige Massnahme wird die Einführung einer moderaten
Kostenpflicht für das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht
vorgeschlagen. Mit beiden Massnahmen soll das Verfahren beschleunigt und die
Anzahl der Beschwerden reduziert werden.
Auf die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Einschränkung der
Überprüfungsbefugnis für das Verfahren vor dem Eidgenössischen
Versicherungsgericht (EVG) wird verzichtet, da diese Frage im Rahmen der
hängigen Justizreform geregelt wird. Das Gleiche gilt auch für die
Einführung der Kostenpflicht für das Verfahren vor dem EVG. Die
vorgeschlagene Gesetzesänderung soll auf den 1. Juli 2006 in Kraft treten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 031 324 06 64
Peter Beck, Bereichsleiter
Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen: Botschaft und Gesetzesänderung
Faktenblatt "Verfahrensstraffung in der IV"
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV unter
www.bsv.admin.ch