Bunderat Christoph
Blocher setzt Expertenkommission ein
Bern,
14.03.2005. Eine Expertenkommission wird bis Ende November Fragen des
Kinderschutzes bei Kindesentführungen klären und Vorschläge für eine
kindergerechtere Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens
ausarbeiten. Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und
Polizeidepartements (EJPD) hat die Mitglieder der interdisziplinär
zusammengesetzten Kommission ernannt.
Die
Expertenkommission hat den Auftrag, zu klären, wie der Kinderschutz bei
Kindesentführung durch einen Elternteil verbessert werden kann. Zudem ist die
Kommission beauftragt, praktische und falls nötig auch gesetzgeberische
Verbesserungsvorschläge bei der Behandlung von Fällen internationaler
Kindesentführungen auszuarbeiten. Die Kommission wird Bundesrat Blocher bis am
30. November 2005 einen Bericht vorlegen.
In
der Expertenkommission sind Vertreter der Lehre und Forschung, der Gerichte und
Praktiker des Kindesschutzes vertreten. Sie setzt sich aus folgenden Mitgliedern
zusammen:
§
Andreas
Bucher, Präsident, Prof. für internationales Privatrecht,
Genf
§
Christoph
Häfeli, Sekretär der Vormundschaftsbehördenkonferenz,
Niederrohrdorf
§
Niccolo
Raselli, Präsident der zweiten Zivilabteilung des Bundesgerichts,
Lausanne
§
Marianne
Galli-Widmer, Anwältin und Familienmediatorin, Lugano
§
Heinrich
Nufer, Pädagoge und Kinderpsychologe, Zürich
Weitere
Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88