Bern, 11.03.2005. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Herrn
François Jomini, Präsident der Zivilkammer des Waadtländer Kantonsgerichts als
ausserordentlichen Bundesanwalt (Art. 16 Abs. 3 BStP) ernannt.
Im Rahmen eines von der
Bundesanwaltschaft geführten Strafverfahrens gegen eine Privatperson sollen
Informationen an die Medien gelangt sein. Die vom Verfahren betroffene Person
reichte in der Folge Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB)
gegen Unbekannt ein. Sie behauptet, Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft mit
Zugang zum Dossier hätten Informationen an die Medien
weitergegeben.
Da sich die Strafanzeige unter anderem
gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft richtet, müssen die Ermittlungen
durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt geführt werden. Der Bundesrat hat
deshalb François Jomini, Präsident der Zivilkammer des Waadtländer
Kantonsgerichts, zum ausserordentlichen Bundesanwalt in diesem Fall ernannt und
ihn mit den Ermittlungen beauftragt.
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Auskünfte:
Livio Zanolari, Informationsdienst EJPD, Tel. 031 322 40 90