Eidgenössisches Departement
für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Pressemitteilung
Information in Krisenlagen wird neu
organisiert
Der Bundesrat verzichtet in
Zukunft für die Information der Bevölkerung in Krisenlagen auf Unterstützung
durch militarisierte Stäbe. Er hat einer Neuregelung der Kommunikation in
ausserordentlichen Lagen zugestimmt, die auf den heutigen rechtlichen und
organisatorischen Grundlagen basiert. Die Neuregelung stellt sicher, dass sich
der Bundesrat in jeder denkbaren Lage an die Bevölkerung wenden
kann.
Am 25. Juni 2003 hatte der
Bundesrat die Auflösung der beiden Stäbe Bundesrat Info Zen
(Informations-Zentrale Bundeskanzlei) und APF (Abteilung Presse und Funkspruch)
beschlossen und damit die Konsequenzen aus den Veränderungen in der Organisation
der Informationsdienste der Departemente und Ämter, in der Medienszene, aber
auch der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen gezogen.
Der Bundesrat hielt bereits
im "Bericht über die Überprüfung der Information in Krisenlagen in Erfüllung des
Postulats 99.3076 Müller" fest, es könne heute davon ausgegangen werden, dass
die zivilen Medien praktisch in sämtlichen denkbaren Krisensituationen
funktionsfähig bleiben und ihre Aufgabe weiterhin wahrnehmen können. Ein Ersatz
des Mediensystems durch die APF erübrigt sich deshalb. Zudem sind die
Informationsdienste des Bundes professioneller und mit den nötigen personellen
Ressourcen ausgestattet worden. Deshalb erübrigt sich auch eine Verstärkung der
Information des Bundes in Krisenlagen durch militärische
Stäbe.
Die Bundeskanzlei und das
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS wurden jedoch
beauftragt, zur Sicherstellung der Information der Bevölkerung mit den
Departementen sowie der SRG SSR idée
suisse und der SDA Leistungsvereinbarungen
abzuschliessen. Die Neuregelung geht davon aus, dass die Anforderungen an die
Information in Krisenlagen mit den bestehenden personellen und technischen
Mitteln bewältigt werden können. Verschiedene Ereignisse der jüngeren
Vergangenheit haben gezeigt, dass in Krisensituationen interdepartementale
Informationsgruppen gebildet werden, die dank klarer Absprache und Koordination
den gesteigerten Anforderungen an die Kommunikation in einer Krisenlage
gewachsen sind.
Leistungsvereinbarung mit
den Departementen
Die Leistungsvereinbarung
der Bundeskanzlei und der Departemente stellt sicher, dass die
Informationszentrale der Bundeskanzlei jederzeit über ausreichende personelle
Mittel verfügt, um dem Bundesrat eine lagegerechte Informationstätigkeit zu
gewährleisten. Grundsätzlich informieren Bundeskanzlei, Departemente und Ämter
in ihren jeweiligen Bereichen über Beschlüsse und Massnahmen des Bundesrats und
deren Folgen. Die Koordination der Information wird von der Bundeskanzlei
gewährleistet. Die Departemente verpflichten sich, nötigenfalls der
Bundeskanzlei zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Diese Regelung kommt dann
zur Anwendung, wenn in einer schweren Krise oder bei landesweiten Katastrophen
die normalen Zuständigkeiten, Mittel und Abläufe nicht mehr ausreichen, den
besonderen Anforderungen an die Information gerecht zu werden. In allen andern
Fällen wird die Information in den ordentlichen Strukturen
vollzogen.
Leistungsvereinbarungen mit
SRG SSR und SDA
Die Leistungsvereinbarungen
mit der SRG SSR und der Schweizerischen Depeschenagentur SDA stellen sicher,
dass der Bundesrat jederzeit und in jeder denkbaren Lage die Information der
Öffentlichkeit wahrnehmen und sich über das Radio an die Bevölkerung wenden
kann.
Sollte es die Lage
erfordern, dass sich Bundesrat und Teile der Verwaltung in eine geschützte
Anlage zurückziehen, sollen zur Gewährleistung des Informationsflusses vom
Bundesrat zur Bevölkerung zumindest Journalisten der SRG SSR und der SDA Zutritt
zu den geschützten Anlagen erhalten, von wo sie als Bundeshauskorrespondenten in
völliger Unabhängigkeit berichten können. Je nach Lage sollen auch anderen
Medien dieser Zutritt gewährt werden. Im äussersten Notfall (falls die SRG SSR
nicht mehr in der Lage sein sollte, Programme herzustellen und zu verbreiten)
produzieren Journalisten und Techniker der SRG SSR ein dreisprachiges
Radio-Notprogramm unter der direkten Verantwortung des Bundes. Zur Verbreitung
dieses Notprogramms steht das Notsendernetz des Bundes zur
Verfügung.
Auflösung der Stäbe Info
Zen und APF
Die Neuregelung der
Information in Krisenlagen hat zur Folge, dass die Milizorganisation der beiden
Stäbe Bundesrat Info Zen (Informations-Zentrale Bundeskanzlei) und APF
(Abteilung Presse und Funkspruch) auf Ende 2004 aufgelöst werden. Die
Geschäftsstelle des Stabes Bundesrat APF wird grundsätzlich per Ende 2005
aufgelöst.
Bern, 27.
Oktober 2004
Für weitere
Auskünfte:
Vizekanzler
Achille Casanova, Bundesratssprecher
Tel. 031 322
37 03
Rolet
Loretan, Chef Stab BR APF, BABS
Tel. 031 323
50 20